Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2018 als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018 verwiesen.
In der Sitzung des Kreisausschusses erläutert Landrat Pusch:
„Bereits
bei der Einbringung des Kreishaushaltes 2018 im November letzten Jahres hatte
ich signalisiert, bei einer feststehenden Senkung der Landschaftsumlage 2018
einen Teil dieser Verbesserung an die kreisangehörigen Kommunen weiterzuleiten,
wenn die erste Hälfte des Haushaltsjahres 2018 positiv verläuft. Wichtig waren
und sind mir aber auch der Rückgang des Eigenkapitalverzehrs auf Seiten des
Kreises und die Aufrechterhaltung der Steuerungsmöglichkeiten für den
Haushaltsausgleich in künftigen Jahren.
Nach
derzeitigem Stand ist die Haushaltsentwicklung 2018 positiv: Nach den
Ausführungen von Kreiskämmerer Schmitz in der letzten Finanzausschusssitzung
vom 05.07.2018 ergeben sich prognostizierte Verbesserungen für den
Kreishaushalt in Höhe von rund 8,6 Mio. Euro. Dies würde rechnerisch zu einem
Überschuss in Höhe von rund 5,8 Mio. Euro führen, da ein Defizit von 2,8 Mio.
Euro veranschlagt ist.
Ich
stehe daher zu meinem Wort und spreche mich für eine maßvolle und ausgewogene
Weiterleitung der finanziellen Verbesserung aus.
Aktuell
liegen nun zwei Anträge vor: ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und
FDP sowie ein Antrag der SPD-Fraktion.
CDU
und FDP beantragen, die Rückerstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland in
Höhe von 8,2 Mio. Euro zur Hälfte – das heißt 4,1 Mio. Euro - an die
kreisangehörigen Kommunen weiterzuleiten. Die SPD-Fraktion möchte diese
Verbesserungen vollständig weiterleiten.
Nach
der Kreisordnung NRW haben die Kreise ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu
verwalten, dass die Kreisfinanzen gesund bleiben. Auf die wirtschaftlichen
Kräfte der kreisangehörigen Kommunen und der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu
nehmen.
Sollte
der Kreistag dem Antrag von CDU und FDP folgen, würde nach den aktuellen
Haushaltsdaten noch ein Jahresüberschuss in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro
verbleiben. Sollte der Kreistag dem Antrag der SPD folgen, würde das Jahr 2018
voraussichtlich mit einem Defizit von 2,4 Mio. Euro enden, so dass die Ausgleichsrücklage
ebenfalls um 2,4 Mio. Euro schrumpfen würde.
Die
Verwaltung nimmt das Rücksichtnahmegebot gegenüber seinen kreisangehörigen
Städten und Gemeinden sowie den Abgabepflichtigen sehr ernst und hat dies auch
in den zurückliegenden Haushaltsjahren durch verschiedene finanzwirtschaftliche
Maßnahmen eingehalten. Aus Sicht der Verwaltung sollten die kreisangehörigen
Kommunen daher auch angesichts der positiven Entwicklungen im Kreishaushalt
2018 sicherlich an diesen Verbesserungen teilhaben.
Bei
der Entscheidung zu den vorliegenden Anträgen sollte auch bedacht werden, dass
der Kreishaushalt 2018 zwar positiv verläuft, die Entwicklung jedoch noch
einige finanzielle Risiken birgt. Kreiskämmerer Schmitz hat im Finanzausschuss
hierzu auf zwei bedeutende Sachverhalte hingewiesen. Zum einen hat er die
Risiken des sogenannten „Überlaufmechanismus“ in § 46 SGB II beschrieben, was
eine Kürzung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung
noch in 2018 zur Folge haben könnte. Zum anderen hat er auf die Unsicherheiten
im Bereich der Pensions- und Beihilferückstellungen hingewiesen.
Mit
Blick auf die aktuelle Haushaltssituation der Städte und Gemeinden im Kreis
lässt sich festhalten, dass dort keine drastische Verschlechterung zu
verzeichnen ist. Nach den derzeitigen Erkenntnissen ist eher davon auszugehen,
dass die große Mehrheit der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg
erfreulicherweise ebenfalls Verbesserungen in ihren Haushaltsentwicklungen oder
Jahresabschlüssen verzeichnen können.
Sofern
der Kreistag dem Antrag von CDU und FDP folgen würde, wäre das nach der
Auffassung der Verwaltung auch eine deutliche und zusätzliche Entlastung der
kreisangehörigen Kommunen, denn eine Gesamtentlastung um 4,1 Mio. Euro ist kein
„Pappenstiel“. Entsprechend den Umlagegrundlagen der Städte und Gemeinden
würden sich finanzielle Verbesserungen von 115.000 Euro für die Gemeinde
Waldfeucht bis zu 725.000 Euro bei der Stadt Heinsberg ergeben.
Gleichzeitig
könnte das Eigenkapital des Kreises gestärkt werden, da ein Teil der
Verbesserung im Kreishaushalt verbleiben würde. Hiermit würden sich die
finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Haushaltsausgleich in
künftigen Jahren verbessern, da es 2018 voraussichtlich nicht zu einer Entnahme
aus der Ausgleichsrücklage kommen würde. Die Ausgangslage zur Stabilisierung
zukünftiger Kreisumlagebelastungen könnte so verbessert werden, was besonders
wichtig sein wird, wenn der Kreishaushalt durch neue externe Faktoren weiter
unter Druck gerät, z.B. bei Eintrübung der Konjunktur, durch finanzielle
Auswirkungen gesetzlicher Änderungen oder bei einem Anstieg der
Landschaftsumlage.
Kreisausschuss und Kreistag sollten diese
Gesichtspunkte bei ihrer Entscheidung sorgfältig abwägen.“
Stv. Fraktionsvorsitzende Reh (SPD) teilt mit, dass es
nur folgerichtig sei, die vollständige finanzielle Verbesserung durch die
Landschaftsumlage an die Kommunen weiterzuleiten, da das Geld schließlich auch
von den Kommunen stamme.
Landrat Pusch entgegnet, dass dann das Konstrukt einer
Ausgleichsrücklage keinen Sinn mache. Im Gegenteil sei es der Wille des
Gesetzgebers antizyklisch zu handeln. Dem stimmt Fraktionsvorsitzender und
beratendes Mitglied Spenrath (AfD) zu. Auf Nachfrage von Fraktionsvorsitzendem
Schreinemacher (FW) teilt Landrat Pusch ebenfalls mit, dass ein Gespräch mit
den Bürgermeistern noch ausstehe.
Schließlich führt Kreiskämmerer und Dezernent Schmitz
aus, dass die 50/50 Variante vorzuziehen sei, da seine Aufgabe als Kämmerer
darin bestehe, sowohl die Finanzen der kreisangehörigen Kommunen als auch des
Kreises im Blick zu behalten. Er bestätigt die Ausführungen von Landrat Pusch
und ergänzt, dass der Gesetzgeber nach ersten Vorgesprächen zur Reformierung
der NKF-Gesetzgebung eine Aufstockung der Ausgleichsrücklage vorsehe, damit die
Kommunen und schließlich auch der Steuerzahler in konjunkturschwachen Zeiten
nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Kreisumlage rechnen müssten.