Betreff
Wahl eines neuen Mitglieds für den Fischereiverband NRW e.V. im Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg wegen personeller Änderungen
Vorlage
0573/2018
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt Herrn Heinz-Jakob Meyer als Vertreter für den Fischereiverband NRW e.V. in den Beirat der Unteren Naturschutzbehörde.  


Nach § 70 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) werden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei den Unteren Naturschutzbehörden Beiräte gebildet. Die Beiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu

1.                     den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,

2.      der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz       vermitteln und

3.                                 bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

 

Die Beiräte sind vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Behörde zu hören, bei der sie eingerichtet sind. Die Beteiligung des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde richtet sich im Übrigen nach den näheren Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes.

 

Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus

-          drei Vertretern/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU)

-          je zwei Vertretern/innen des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)

-          einem/einer Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e. V. (SDW),

-          zwei Vertretern/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,

-          einem/einer Vertreter/in des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e. V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e. V.,

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in der nach § 52 Landesjagdgesetz anerkannten Vereinigungen der Jäger,

-          einem/einer Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,

-          einem/einer Vertreter/in des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V. und

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e. V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.

 

Die Mitglieder des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde werden auf Vorschlag der oben aufgeführten Vereinigungen von der Vertretungskörperschaft des Kreises für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft gewählt. In die Beiräte sollen nur Personen bestellt oder gewählt werden, die ihre Wohnung im Bezirk der betreffenden Naturschutzbehörde haben. Bedienstete des Kreises dürfen dem Beirat nicht angehören.

 

Der Kreistag des Kreises Heinsberg hat die Wahl des derzeitigen Naturschutzbeirats (vormals: Landschaftsbeirats) in der Sitzung am 03.07.2014 bzw. in den Sitzungen am 30.09.2014 und 29.06.2017 (Ergänzungswahlen) vorgenommen.

 

Am 09.09.2018 ist Herr Herbert Kloth, der seit 1994 als Vertreter des Fischereiverbandes NRW e.V. Mitglied des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg war, verstorben. Der Fischereiverband NRW e.V. hat mit Schreiben vom 05.11.2018 für den vakant gewordenen Sitz folgende Personen zur Wahl vorgeschlagen:

 

1.       Heinz Jakob Meyer, Mückenstraße 1, 41849 Wassenberg

2.       Egon Lüttke, St. Ludwig-Straße 48, 41844 Wegberg (alternativ).

 

Haben sich die Mitglieder der Vertretungskörperschaft zur Besetzung des Beirats auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 35 Abs. 2 der Kreisordnung statt.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses einigt man sich auf den erstgenannten Herrn Heinz Jakob Meyer als Vertreter des Fischereiverbandes NRW e.V. in den Beirat der Unteren Naturschutzbehörde.