Betreff
Fortführung der Förderung des Projektes NEPOMUK - Netzwerk für Kinder & Jugendliche psychisch erkrankter Eltern
Vorlage
0574/2018
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Katharina Kasper ViaNobis GmbH wird für das Netzwerk NEPOMUK für das Jahr 2019 ein Zuschuss von 50.000 € bewilligt.

 

 

 


Den Empfehlungen des Jugendhilfe- und des Kreisausschusses folgend hat der Kreistag in seiner Sitzung am 27.09.2018 einstimmig beschlossen, das von der „Katharina Kasper ViaNobis GmbH“ (früher „ViaNobis – Die Einrichtung“) betriebene Projekt NEPOMUK auch im Jahr 2019 – wie bereits in den Jahren 2017 und 2018 – mit einem Zuschuss in Höhe von 45.000,00 € zu fördern. Zugleich ist die Verwaltung beauftragt worden, weiterhin bzw. erneut Gespräche mit dem LVR aufzunehmen, um eine Kostenübernahme zu erreichen.

 

Am 08.10.2018 haben Frau Dez. Ritzerfeld und Herr Theißen ihren „Antrittsbesuch“ bei Herrn Lorenz Bahr-Hedemann, Dezernent beim LVR für den Fachbereich Jugend (= Leiter des Landesjugendamtes) absolviert und diese Gelegenheit genutzt, das Projekt NEPOMUK und eventuelle Fördermöglichkeiten durch das Landesjugendamt anzusprechen. Dies insbesondere mit Hinweis auf den gemeinsamen Antrag Nr. 14/227 der Fraktionen von CDU und SPD in der Landschaftsversammlung Rheinland, mit welchem die Verwaltung des LVR beauftragt wurde, ein Konzept zur Unterstützung bestehender oder neu aufzubauender regionaler Angebote von Hilfen für Kinder psychisch und/oder suchterkrankter Eltern zu entwickeln.

 

Herr Bahr-Hedemann führte hierzu aus, dass dieser Antrag sicher nicht so verstanden werden könne, dass der LVR hierfür tatsächlich umgehend Mittel zur Verfügung stellen solle; allein angesichts der fortgeschrittenen Haushaltsaufstellung für das kommende Haushaltsjahr könnte eine diesbezügliche Ergänzung gar nicht mehr vorgenommen werden. Gleichwohl werde sich der LVR grundsätzlich und langfristig mit diesem Thema beschäftigen, da die inhaltliche Sinnhaftigkeit uneingeschränkt anerkannt werde. Herr Bahr-Hedemann sagte ferner zu, intern noch einmal prüfen zu lassen, ob der Wortlaut des Antrages evtl. Alternativen zur bisherigen Lesart zulasse.

 

Mit E-Mail vom 23.10.2018 teilt Herr Bahr-Hedemann hierzu mit,

 

„dass uns (Verwaltung des Landesjugendamtes) die politische Vertretung in unseren Gremien mit der Zustimmung zu dem Antrag 14/227 „Unterstützung von Hilfen für Kinder psychisch und/ oder suchterkrankter Eltern“ zunächst einmal den Auftrag erteilt hat, „auf der Basis einer Bestandsaufnahme der aktuellen Unterstützungsangebote in den Mitgliedskörperschaften ein Konzept zur Unterstützung der bestehenden oder neu aufzubauenden regionalen Angebote von Hilfen für Kinder psychisch und/ oder suchterkrankter Eltern zu entwickeln.“ Folgerichtig sind von der Landschaftsversammlung Rheinland in ihrer letzten Sitzung im Zuge der Beschlussfassung über den Haushalt 2019 auch nur Mittel im Rahmen des Veränderungsnachweises zur Verfügung gestellt worden, die eine externe Bestandsaufnahme der bestehenden Unterstützungsangebote und eine Erarbeitung eines Konzeptes ermöglichen; eine Förderung bestehender oder neuer Angebote in den Mitgliedskörperschaften ist im Moment nicht vorgesehen.“

 

Mit Schreiben vom 26.09.2018 (Anlage der Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses), hier eingegangen am 27.09.2018, beantragt die Katharina Kasper ViaNobis GmbH nunmehr für die  Kalenderjahre  2019  und 2020  einen  Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von jeweils 50.000 €.