Betreff
Gebührenkalkulation zur Änderung der Gebührensatzung des Kreises Heinsberg für die Abfallentsorgung ab 2014
Vorlage
0168/2013
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die Gebührenkalkulation für die Abfallentsorgung im Kreis Heinsberg ab dem Jahr 2014 zustimmend zur Kenntnis.


 

Für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ gelten im Haushaltsjahr 2013 die Gebühren der Satzung vom 20.04.2005 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 21.12.2012. Diese Gebühren betragen derzeit für Haus- und Sperrmüll, der über die kommunale Sammlung angeliefert wird und für Abfälle gewerblicher Herkunft einheitlich  175,00 €/t.

 

Für die Anlieferung von Kleinmengen aus privaten Haushaltungen bis  2 m³ (Kleinanlieferer) werden Gebühren zwischen  3,00 € und  60,00 € erhoben. Daneben wird eine Grundgebühr gegenüber den kreisangehörigen Kommunen zur Abdeckung der fixen, mengenunabhängigen Vorhaltekosten von  5,00 €/Einwohner und eine Gebühr zur Finanzierung der Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus privaten Haushaltungen, Schulen und Kleingewerbe von  0,85 €/Einwohner erhoben.

 

Der Kreis Heinsberg war bis zum 31.03.2010 entsprechend der Vorgabe des bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Abfallwirtschaftsplanes für den Regierungsbezirk Köln verpflichtet, sämtliche Abfälle zur Beseitigung in der Müllverbrennungsanlage Weisweiler thermisch vorzubehandeln. Die Kosten für den Abfallumschlag in der Umschlaganlage in Gangelt-Hahnbusch, der Transport nach Weisweiler und seit dem 01.04.2013 auch zur MVA Asdonkshof, stellen die mit Abstand größte Einzelposition bei den Ausgaben des Abfallwirtschaftsbetriebes des Kreises Heinsberg dar.

 

Die organisatorischen und vor allem finanziellen Rahmenbedingungen der Abfallentsorgung wurden durch die seinerzeitige Auftragsvergabe am 26.03.1999 - nach europaweiter Ausschreibung - festgelegt. Die Einflussmöglichkeiten des Kreises Heinsberg waren somit wegen der vertraglichen Bindung bisher beschränkt.

Mit der Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 31.03.2010 ist der erste landesweite Abfallwirtschaftsplan des Landes Nordrhein-Westfalen (AWP NRW) vom 26.11.2009 in Kraft getreten. Dieser sieht keine verbindliche Anlagenzuweisung mehr vor.

 

Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 23.06.2009 hat die Verwaltung eine europaweite Ausschreibung der Restabfallentsorgung durchgeführt; 21 Monate nach Angebotsabgabe interessierter Entsorgungsfirmen und erfolgreichem „Durchstehen“ mehrerer gerichtlicher Beschwerdeverfahren konnte ab dem 01.04.2013 die Rest- und Sperrmüllentsorgung neu vergeben werden. Wie bereits angekündigt, können nach den im Ausschreibungsverfahren erzielten Ergebnissen die Gebühren künftig deutlich reduziert werden. Allerdings wurde bereits bekannt, dass in Kürze ein neuer Abfallwirtschaftsplan (AWP) mit einem erneuten Zuweisungszwang zu Verbrennungsanlagen in Kraft treten wird. Hierbei wird zurzeit noch geprüft, ob als Stichtag des neuen AWP’s ggf. der 01.06.2012 (Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes), also ein Zeitpunkt vor Vergabe der Entsorgungsverträge, für den Zuweisungszwang gelten soll.

 

Der Finanzbedarf im Jahre 2014 wird wie in den vergangenen Jahren von den Kosten der Betriebsführung der Standorte Hahnbusch und Rothenbach einschließlich der Entsorgung der Abfälle maßgeblich beeinflusst. Diese Kosten stehen in Abhängigkeit von der Entwicklung der Preisindizes für Lohn, Geräte, Energie (Diesel), Betriebsgebäude, Investitionsgüter und Verbraucherpreise. Im Ergebnis führt die Neuvergabe von Transport und Entsorgung zu einer Kostenreduzierung.

 

Vor diesem Hintergrund ist folgendes Ergebnis festzustellen:

 

Die Grundgebühr, die sich nach den Einwohnerzahlen und der Anzahl der nicht meldepflichtigen Personen in den Kommunen richtet, kann den Kostensteigerungen angepasst werden. Eine Erhöhung der Grundgebühr von  5,00 € auf  5,89 € je Einwohner wäre möglich; im Rahmen dieser Kalkulation wird vorgeschlagen, die Grundgebühr auf 5,89 € je Einwohner zu erhöhen.

 

Durch die aktuelle Neuvergabe von Transport und Entsorgung ist es möglich, die Gewichtsgebühr für Rest- und Sperrmüll auf der Basis der kalkulierten Abfallmengen für das Jahr 2014 von 175,00 €/t auf  132,00 €/t zu senken. Dies bedeutet eine Gebührenreduzierung in Höhe von rd. 25 % zum Vorjahr.

 

Durch die ab dem 01.10.2010 in Betrieb genommene Schadstoffumschlaganlage auf dem Gelände Hahnbusch konnte für das Jahr 2011 bereits eine Gebührenreduzierung von  1,15 € auf  0,85 € je Einwohner erfolgen. Diese Gebühr konnte für das Jahr 2012 und 2013 unverändert beibehalten werden und kann auch für 2014 weiterhin stabil gehalten werden.

Die Anliefermöglichkeiten an den Kleinanlieferplätzen in Rothenbach und Hahnbusch wurden für das Jahr 2010 modifiziert. Die dafür eingeführte Gebührenstaffel wird um die Stufe < 1,5 m³ ergänzt und insgesamt für die Anlieferer günstiger gestaltet.

 

Der Vermerk zur Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 mit detaillierten Angaben ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.

 

 


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin