Finanzielle Auswirkungen: |
können nicht beziffert werden |
Leitbildrelevanz: |
1; 2; 4 |
Inklusionsrelevanz: |
ja |
Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 21.11.2018 als Anlage beigefügten Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 07.11.2018 verwiesen.
Frau
Astrid van der Kruijssen, stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales,
nimmt in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales zu dem Antrag
wie folgt Stellung:
Bereits
in 2008 wurde vom Sozialdienst katholischer Frauen/ Männer (SKF/M) ein Antrag
auf Einrichtung/Förderung einer Frauenberatungsstelle beim Kreis Heinsberg
gestellt. Der Antrag wurde über den Landschaftsverband Rheinland dem seinerzeit
zuständigen Landesministerium zugeleitet, danach aber vom SKF/M nicht weiter
verfolgt.
Einen
weiteren Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten zur Einrichtung einer
allgemeinen Frauenberatungsstelle im Kreis Heinsberg reichte der SKF/M im Zuge
der Neukonzeption der Leistung „Frauenhaus“ am 24.10.2016 ein und erweiterte
diesen mit Schreiben vom 27.12.2016 zusätzlich auf die Übernahme der ungedeckten
Kosten einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt.
Die
mit dem SKF/M geführten Gespräche führten im Ergebnis zum Abschluss einer
Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis und dem SKF/M über die Erbringung und
Vergütung von psychosozialer Betreuung nach § 16a SGB II bzw. Beratung und
Unterstützung nach § 11 SGB XII für Frauen mit Gewalterfahrung
(Frauenberatung).
Diese
noch bis zum 31.12.2018 gültige Leistungsvereinbarung deckt sowohl den
präventiven Beratungsbedarf (ohne Bezug zu einem Frauenhausaufenthalt) als auch
den nachgehenden Beratungsbedarf von Frauen nach Aufenthalt im Frauenhaus.
Im
Zeitraum vom 01.01. bis 30.09.2018 wurde diese vom Kreis bereit gestellte
Leistung lediglich von 20 Frauen in Anspruch
genommen. Davon wurden 19 Frauen präventiv und nur 1 nachgehend beraten,
wobei mehr als die Hälfte der Beratungszeit von 99,25 Stunden für lediglich 2 Frauen und ein Viertel
der Beratungszeit für die eine nachgehende Frauenberatung aufgewendet wurde.
Die durchschnittliche Beratungszeit in den ersten 9 Monaten des Jahres 2018
belief sich daher auf lediglich rund 11 Stunden/Monat und damit auf 0,07
Anteile einer Vollzeitstelle.
Die
nachgehende Frauenberatung soll aufgrund des Sachzusammenhangs mit dem
Frauenhausaufenthalt ab dem 01.01.2019 über eine separate Leistungsvereinbarung
mit dem SKF/M erbracht werden. Demgegenüber muss die zu erbringende Leistung
„präventive Frauenberatung“ aus vergaberechtlichen Gründen jedem geeigneten
Leistungsanbieter zugänglich gemacht und daher ebenfalls in eine separate
Leistungsvereinbarung gefasst werden.
Die
Einrichtung einer Frauenberatungsstelle setzt voraus, dass Personal
ausschließlich mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut sowie dass die
erforderliche Infrastruktur (Büroausstattung, Räumlichkeiten, ADV etc.)
vorzuhalten ist.
Aus
Sicht der Verwaltung rechtfertigen die Nachfragezahlen die Einrichtung einer
Frauenberatungsstelle nicht. Eine solche mit der im Antrag beschriebenen
Ausstattung erscheint in dieser Hinsicht als überdimensioniert. Die v. g.
Nachfragezahlen der Beratungen belegen, dass die Auslastung einer solchen
Stelle im Kreis Heinsberg bei Weitem nicht zu erreichen ist.
Dem
Beratungsbedarf im Kreis Heinsberg wird mit dem Instrument der in der
Leistungsvereinbarung beschriebenen „Beratungseinheit“ wirksam entsprochen.
Darüber
hinaus wird auf die im Kreis Heinsberg bereits bestehenden Beratungsangebote
verwiesen: Frauenberatung der AWO, Hückelhoven, Hilfetelefon Gewalt gegen
Frauen (17 Sprachen), Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen AWO und Donum
Vitae, s. auch Psychosoziales Adressbuch des Kreises Heinsberg S. 165 ff..
In
der sich anschließenden Diskussion bekräftigten Ausschussmitglied Schwinkendorf
und Ausschussmitglied Röhrich die Forderung, eine förmliche
Frauenberatungsstelle einzurichten. Ausschussmitglied Reyans stellte für die
CDU-Fraktion den Antrag, die von der Verwaltung beschriebene Form der
Frauenberatung durch Beratungseinheiten beizubehalten.
Ausschussvorsitzender
Dr. Kehren stellte daraufhin sowohl den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der
SPD und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN als auch den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag der
Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Es
wird eine Frauenberatungsstelle im Kreis Heinsberg eingerichtet. Frauen, die
physischer bzw. psychischer Gewalt ausgesetzt sind, können sich an diese Stelle
wenden. Im Haushaltsplan 2019 sind die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu
stellen.
Es
ist erforderlich, dass eine qualifizierte Fachkraft (Dipl. Psychologin/ Dipl.
Sozialpädagogin
mit
Zusatzausbildung o. Ä.) zwecks Beratung zur Verfügung steht und die Räumlichkeiten
zentral, aber neutral liegen und behindertengerecht gestaltet werden. Urlaubs-
und Krankheitsvertretung sowie Supervision für die Mitarbeiterin bzw. zwei
Teilzeitkräfte sollen gewährleistet sein. Die Daten der Beratungsstelle wie
Adresse und Kontaktdaten sowie Öffnungszeiten sind zu veröffentlichen und zu
bewerben.
Ebenfalls
wird eine enge Zusammenarbeit mit vorhandenen sozialen Einrichtungen,
insbesondere mit dem Frauenhaus, und weiteren Netzwerken vorausgesetzt.
Beschlussvorschlag der
CDU-Fraktion:
Es
wird die von der Verwaltung beschriebene Form der präventiven Frauenberatung
durch Beratungseinheiten, die von geeigneten Anbietern erbracht werden können,
beibehalten.