Betreff
Verleihung eines Kreisheimat-Preises
Vorlage
0014/2019
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Heinsberg verleiht ab 2019 einen Kreisheimat-Preis entsprechend der der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus als Anlage beigefügten Richtlinien.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Förderung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
 


Das Land Nordrhein-Westfalen hat bekanntlich das Programm zur Heimatförderung „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ aufgelegt. Am 11.10.2018 fand die letztjährige Kreiskulturkonferenz statt, die dem Thema Heimatförderung gewidmet war. Dadurch und durch die Medien konnte das Förderprogramm des Landes einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden.

 

Durch das Förderprogramm werden neben den Förderelementen Heimat-Scheck, Heimat-Fonds, Heimat-Werkstatt und Heimat-Zeugnis für den Zeitraum 2019 bis 2022 auch Preisgelder für die Auslobung von Heimat-Preisen gefördert. Gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms Heimat-Preis“ vom 25.07.2018 fördert das Land Nordrhein-Westfalen durch Übernahme der Preisgelder die Auslobung und Verleihung von Heimat-Preisen. Die Zuweisung für die Finanzierung der Preisgelder liegt für Kreise bei 10.000,00 €. Mit dem Heimat-Preis werden Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat gewürdigt. Gefördert werden Heimat-Preise, die auf der Grundlage eines Rats- oder Kreistagsbeschlusses ausgelobt werden. Die Verleihung ist vor dem 31.12. des Haushaltsjahres durchzuführen. Die Preisträger sind zudem verpflichtet, sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene zu stellen. Aufwendungen für Organisation und Verleihung sind nicht förderfähig. Die Fördersumme ist somit ausschließlich für Preisgelder einsetzbar. Der Heimat-Preis kann als einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder -abstufungen verliehen werden.

 

Es ist vorgesehen, das Preisgeld für den Heimatpreis des Kreises Heinsberg mit folgender Staffelung zu vergeben:

 

  1. Platz      5.000,00 €
  2. Platz      3.000,00 €
  3. Platz      2.000,00 €

 

 

 

Nach den o. g. Richtlinien hat der jeweilige Gremienbeschluss die Preiskriterien festzulegen. Sofern die Landesregierung einen Schwerpunkt benennt, ist dieser angemessen zu berücksichtigen. Für das Jahr 2019 wird durch das Land kein Schwerpunkt vorgegeben, sodass die Preiskriterien für das Jahr 2019 in eigener Zuständigkeit festzulegen sind. Der Preisvergabe könnten folgende Preiskriterien zu Grunde gelegt werden:

 

o   Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes im Kreis Heinsberg,

o   Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der lokalen und regionalen Identität im Kreis Heinsberg,

o   Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Verwurzelung von Menschen im Kreis Heinsberg,

o   Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts im Kreis Heinsberg.

 

Die Preiskriterien sollten gewichtet werden, Punkte könnten vergeben werden für

 

-          Nachhaltigkeit,

-          persönliches Engagement,

-          Größe des Adressatenkreises (generationsübergreifend),

-          Inklusion,

-          Integration,

-          Ökologie,

-          Innovationsgehalt.

 

Das Verfahren zur Teilnahme an der Auslobung des Heimat-Preises ist vom Land nicht vorgegeben. Denkbar wäre folgendes Vergabeverfahren:

 

1.      Veröffentlichung der Initiative des Kreises über die Medien und Aufruf zur Bewerbung aus Eigeninitiative mittels Bewerbungsvordruck,

2.      Festlegung einer Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist),

3.      Einberufen einer Jury.

 

Die Zusammensetzung der Jury aus folgenden Mitgliedern wird vorgeschlagen:

 

1.      Landrat (Vorsitzender),

2.      Vorsitzender des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus des Kreises Heinsberg,

3.      darüber hinaus je Kreistagsfraktion ein benanntes Mitglied.

 

Bedarfsorientiert kann der Landrat weitere Personen beratend hinzuziehen. Das Amt für Bildung und Kultur wird die Jury verwaltungsfachlich begleiten.

 

Die Heimatvereine im Kreis Heinsberg wurden bei der Aufstellung der vorgenannten Regelungen beteiligt. Ein Entwurf der „Richtlinien zur Verleihung eines Heimat-Preises durch den Kreis Heinsberg“ ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus zur Kenntnisnahme beigefügt.