Betreff
Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule
Vorlage
0042/2019
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Entgeltordnung für die Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg wird wie folgt geändert (Änderungen sind durch Unterstreichung kenntlich gemacht):

 

„2.1        Für Kurse und Arbeitsgemeinschaften beträgt das Entgelt 2,10 € je Unterrichts-stunde…        

 

2.2          Für Vorträge wird ein Regelentgelt von 4,00 € erhoben.

 

 

4.            Diese Entgeltordnung tritt mit Beginn des Arbeitsjahres 2019/2020 in Kraft.“

 

 


Die Volkshochschule des Kreises Heinsberg erhebt – von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen – für Weiterbildungsmaßnahmen von den Teilnehmenden ein Entgelt. Die Höhe des Entgeltes wird in der Entgeltordnung festgelegt. Mit Blick auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Honorare der Kursleitungen, das im Vergleich insgesamt niedrige Niveau des von der hiesigen Volkshochschule erhobenen Entgeltes (siehe Anlage zur Einladung der Sitzung des Kuratoriums der Anton-Heinen-Volkshochschule) sowie die allgemeinen Kostensteigerungen in den letzten Jahren sollte ab Weiterbildungsjahr 2019/2020 eine Entgeltanpassung vorgenommen werden.

 

Die Entgelte der Volkshochschule des Kreises Heinsberg haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

 

ab 2001/2002                    1,28 € (2,50 DM)

ab 2002/2003                    1,30 €

ab 2004/2005                    1,40 €

ab 2006/2007                    1,50 €

ab 2009/2010                    1,60 €

ab 2011/2012                    1,70 €

ab 2013/2014                    1,80 €

seit 2015/2016  1,95 €

 

Es erscheint angemessen und notwendig, das Regelentgelt ab dem Weiterbildungsjahr 2019/2020 um 0,15 € auf 2,10 €/Unterrichtsstunde zu erhöhen. Bei dieser Entgelthöhe wäre auch bei einer Erhöhung der Honorare in der vorgeschlagenen Form, der Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen sowie des vor einigen Jahren eingeführten „Kleingruppentarifs“ für Veranstaltungen mit geringeren Teilnehmerzahlen weiterhin eine mehr als Honorarkostendeckung je Kurs sichergestellt.

 

Für Vorträge wird derzeit ein Entgelt von 3,50 € erhoben. Die letzte Erhöhung fand mit Wirkung vom Weiterbildungsjahr 2015/2016 statt. Daher sollte ab 2019/2020 das Entgelt für Vorträge von 3,50 € auf 4,00 € erhöht werden.

Bei diesen moderaten Anhebungen der Entgelte sind größere Nachfragerückgänge nicht zu erwarten.

 

Die Volkshochschule des Kreises Heinsberg wird auch nach der Erhöhung im Vergleich zu anderen Volkshochschulen der Region und des Landes niedrige und damit bürger- und kundenfreundliche Entgelte erheben. Die Gesamtmehreinnahmen der vorgeschlagenen Entgelterhöhungen werden vollständig zur Erhöhung der Honorare der Kursleiterinnen und Kursleiter verwandt.