Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten und
Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Heinsberg
(Taxentarif) wird beschlossen und tritt zum 01.06.2019 in Kraft.
Die
derzeit gültige Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen
im Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 19.12.2013 wurde durch Änderungsverordnung
vom 12.03.2015 angepasst und gilt seit dem 15.04.2015.
Mit
Schreiben vom 17.07.2018 hat der Unternehmer und Delegierte der Fachvereinigung
Personenverkehr Nordrhein Taxi- Mietwagen e.V. (kurz: Fachvereinigung), Herr
Walter Erren, eine Änderung des aktuellen Taxentarifs beantragt (vgl.
beigefügte Anlage 1 zur Einladung der Sitzung des Kreisausschusses). Der Antrag
wird mit den Erhöhungen des Mindestlohns zum 01.01.2017, 01.01.2019 und
01.01.2020, aber auch mit gestiegenen Treibstoffkosten sowie weiteren
Kostensteigerungen, die nicht konkret benannt werden, begründet.
Die
Verwaltung hat im Mai 2018 bei der Firma Linne + Krause GmbH ein Gutachten zur
Wirtschaftlichkeit des Taxi- und Mietwagengewerbes einschließlich eines
Gutachtens zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes (§ 13 Abs. 4
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) im Kreis Heinsberg in Auftrag gegeben.
Aufgrund des im Juli eingegangen Antrags auf Änderung des Taxentarifs wurde die
Firma Linne + Krause GmbH im August 2018 auch mit einer gutachterlichen
Stellungnahme zur Wirtschaftlichkeit des Taxentarifs beauftragt.
Im
Rahmen der Tarifanalyse hat die Verwaltung alle Taxiunternehmen im Kreis
Heinsberg mit einer Umfrage an der Meinungsbildung zur Entwicklung eines
Vorschlags zur Änderung des Taxentarifs beteiligt. Von den 19 befragten
Unternehmen haben sich 14 zurückgemeldet. Davon haben sich neun Unternehmen für
die beantragte Erhöhung hinsichtlich des Kilometerentgelts und der
Wartezeitgebühr ausgesprochen. Lediglich sechs Unternehmen befürworten die
beantragte Änderung hinsichtlich der Grundgebühr (Senkung und Wegfall der zwei
Freikilometer).
Des
Weiteren hat sich die Verwaltung einen Überblick über die Tarife der
umliegenden Kreise und Städte verschafft. Im Kreis Düren und der Stadt
Mönchengladbach lagen im September 2018 keine neuen Anträge auf Erhöhung der
Taxentarife vor. Die im August 2018 gestellten Anträge beim Rhein-Erft-Kreis,
Kreis Euskirchen, Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Sieg-Kreis sowie bei der
StädteRegion Aachen laufen auf eine Tariferhöhung von durchschnittlich 10% -
11% hinaus.
Im
Kreis Viersen wurde im Juni 2018 durch die Fachvereinigung eine Erhöhung des
Tarifs mit einer gleichzeitigen Änderung der Tarifstruktur beantragt. Der
Kreistag des Kreises Viersen hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 die beantragte
Erhöhung beschlossen. Der neue Taxentarif des Kreises Viersen ist am 01.02.2019
in Kraft getreten.
Die
von der Firma Linne + Krause GmbH erstellte Tarifanalyse ( vgl. beigefügte
Anlage 2 zur Einladung der Sitzung des Kreisausschusses) empfiehlt dem Kreis
Heinsberg die Orientierung an dem in Viersen seit dem 01.02.2019 gültigen
Taxentarif, da das Taxigewerbe beider Kreise strukturell vergleichbar ist.
Die
Verwaltung möchte diesem Vorschlag folgen und beabsichtigt den Taxentarif wie
folgt zu ändern:
|
aktueller Tarif Kreis Heinsberg |
Vorschlag Kreis Heinsberg |
aktueller Tarif Kreis Viersen |
Grundgebühr (1-4 Personen) |
6,50
€* |
3,70
€ |
3,70
€ |
Wegstreckenentgelt pro km werktags 06.00 - 22.00 Uhr |
2,00
€ |
2,10
€ |
2,10
€ |
Wegstreckenentgelt
pro km werktags 22.00 - 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen |
2,10
€ |
2,30
€ |
2,30
€ |
Grundgebühr
(5-8 Personen bzw. bei Personen, die im Rollstuhl sitzend befördert werden
müssen) |
6,50 €* (+
Zuschlag 7,50 €) |
4,70
€ |
4,70
€ |
Wegstreckenentgelt pro km werktags 06.00 - 22.00 Uhr |
2,00
€ |
2,30
€ |
2,30
€ |
Wegstreckenentgelt
pro km werktags 22.00 - 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen |
2,10
€ |
2,60
€ |
2,60
€ |
Wartezeitgebühr (umgerechnet auf eine Stunde) |
35,00 € |
35,00
€ |
1-5
Min.: 30,00 € ab 6.
Min.: 42,00 € |
* Inklusiv zwei Freikilometer
Der
Entwurf der Neufassung der Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten
und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Heinsberg
(Taxentarif) ist als Anlage 3 der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses
beigefügt.
Der
derzeit gültige Tarif sieht eine erhöhte Grundgebühr in Höhe von 6,50 € (im
Bereich der Großraumfahrzeuge/Rollstuhltransport zuzüglich eines einmaligen
Zuschlags von 7,50 €) vor, die zwei Freikilometer inkludiert. Hierdurch sollten
mit dem Taxi zurückgelegte Kurzstrecken durch eine verlässliche Preisauskunft
an Attraktivität gewinnen und eine Alternative zur Mietwagenfahrt darstellen.
Tatsächlich wirkt die erhöhte Grundgebühr scheinbar abschreckend auf
Taxikunden/Taxikundinnen und stellt damit ein echtes Nutzungshindernis da.
Durch die Reduzierung der Grundgebühr und Abrechnung ab dem ersten Kilometer
erhofft sich die Verwaltung, dass Taxifahrten wieder attraktiver werden.
Der
Tarifvorschlag für den Kreis Heinsberg berücksichtigt die Entwicklung des Mindestlohnes
bis zum Jahr 2020 als auch die Betriebskostensteigerungen seit der letzten
Tarifanpassung.
Die
aktuelle Unterfinanzierung von Kurzstrecken wird durch den Tarifvorschlag
weitgehend abgefangen.
Die
Umstellung auf einen gesonderten Großraum- und Rollstuhltarif führt außerdem zu
einer Preissenkung auf bislang überteuerten kurzen und mittleren Strecken im
Bereich des derzeitigen Großraumtarifs.
Insbesondere
stellt die vorgeschlagene Tarifanpassung Menschen mit einer Behinderung, die im
Rollstuhl sitzend befördert werden müssen, besser.
Die Wartezeitgebühr soll
unverändert bleiben. Die Verwaltung hält eine Differenzierung der Gebühr nach
Dauer der Wartezeit für unnötig, da dies den Taxentarif verkomplizieren würde.
Des Weiteren entfällt der bisherige Zuschlag für die
Kartenzahlung in Höhe von 1,30 € aufgrund des seit 2018 geltenden
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.
Zur
Veranschaulichung werden die tariflichen Änderungen für den Kreis Heinsberg
anhand von drei Beispieltouren in der folgenden Tabelle dargestellt:
Beispieltouren |
aktueller Tarif |
Tarifvorschlag |
Veränderung in € |
Veränderung in % |
Normalfahrzeug (Tag) |
|
|
|
|
3 km Tour ohne Wartezeit |
8,50
€ |
10,00
€ |
1,50
€ |
17,6% |
5
km mit 5 min. Wartezeit |
15,42
€ |
17,12
€ |
1,70
€ |
11,0% |
10 km mit 5 min. Wartezeit |
25,42
€ |
27,62
€ |
2,20
€ |
8,7% |
Großraum- und Rollstuhlfahrzeug (Tag) |
|
|
|
|
3 km Tour ohne Wartezeit |
16,00
€ |
11,60
€ |
-4,40
€ |
-27,5% |
5
km mit 5 min. Wartezeit |
22,92
€ |
19,12
€ |
-3,80
€ |
-16,6% |
10 km mit 5 min. Wartezeit |
32,92
€ |
30,62
€ |
-2,30
€ |
-7,0% |
Normalfahrzeug
(Nacht/Feiertag) |
|
|
|
|
3 km Tour ohne Wartezeit |
8,60
€ |
10,60
€ |
2,00
€ |
23,3% |
5
km mit 5 min. Wartezeit |
15,72
€ |
18,12
€ |
2,40
€ |
15,3% |
10 km mit 5 min. Wartezeit |
26,22
€ |
29,62
€ |
3,40
€ |
13,0% |
Großraum- und Rollstuhlfahrzeug
(Nacht/Feiertag) |
|
|
|
|
3 km Tour ohne Wartezeit |
16,10
€ |
12,50
€ |
-3,60
€ |
-22,4% |
5
km mit 5 min. Wartezeit |
23,22
€ |
20,62
€ |
-2,60
€ |
-11,2% |
10 km mit 5 min. Wartezeit |
33,72
€ |
33,62
€ |
-0,10
€ |
-0,3% |
Der
Entwurf der Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten und
Beförderungsbedingungen enthält eine
klarstellende Regelung dahingehend, dass der Fahrpreisanzeiger erst bei Ankunft
am Bestellort eingeschaltet werden darf (§ 2 Abs. 4). Zudem wurde die
Empfehlung der Firma Linne + Krause GmbH, die seit 2016 / 2017 geltende
steuerliche Verpflichtung zur manipulationssicheren Speicherung von
Taxameterdaten in der Tarifordnung zu verankern, umgesetzt.
Gemäß
§ 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 PBefG wurde der Industrie- und
Handelskammer, der Fachgewerkschaft Verdi sowie der Fachvereinigung Gelegenheit
zur Stellungnahme zur geplanten Änderung des Taxentarifes gegeben.
Die
Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK) führt in ihrer Stellungnahme u.a.
aus, dass der Taxentarif-Vorschlag der Verwaltung in der Höhe für beide
Interessengruppen - Taxiunternehmen und Fahrgäste - angemessen ist.
Die
Fachvereinigung hat nach Rücksprache mit ihren Delegierten der beabsichtigten
Änderung zugestimmt.
Seitens
der Fachgewerkschaft Verdi wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Der
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW – Betriebsstelle Eichamt Köln hat auf
Nachfrage bestätigt, dass keinerlei eichtechnische Einwände gegen die
beabsichtigte Neuregelung bestehen.