Betreff
Neufassung der Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Heinsberg (Taxentarif)
Vorlage
0053/2019
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Heinsberg (Taxentarif) wird beschlossen und tritt zum 01.06.2019 in Kraft.

 


Die derzeit gültige Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 19.12.2013 wurde durch Änderungsverordnung vom 12.03.2015 angepasst und gilt seit dem 15.04.2015.

 

Mit Schreiben vom 17.07.2018 hat der Unternehmer und Delegierte der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi- Mietwagen e.V. (kurz: Fachvereinigung), Herr Walter Erren, eine Änderung des aktuellen Taxentarifs beantragt (vgl. beigefügte Anlage 1 zur Einladung der Sitzung des Kreisausschusses). Der Antrag wird mit den Erhöhungen des Mindestlohns zum 01.01.2017, 01.01.2019 und 01.01.2020, aber auch mit gestiegenen Treibstoffkosten sowie weiteren Kostensteigerungen, die nicht konkret benannt werden, begründet.

 

Die Verwaltung hat im Mai 2018 bei der Firma Linne + Krause GmbH ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des Taxi- und Mietwagengewerbes einschließlich eines Gutachtens zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes (§ 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) im Kreis Heinsberg in Auftrag gegeben. Aufgrund des im Juli eingegangen Antrags auf Änderung des Taxentarifs wurde die Firma Linne + Krause GmbH im August 2018 auch mit einer gutachterlichen Stellungnahme zur Wirtschaftlichkeit des Taxentarifs beauftragt.

 

Im Rahmen der Tarifanalyse hat die Verwaltung alle Taxiunternehmen im Kreis Heinsberg mit einer Umfrage an der Meinungsbildung zur Entwicklung eines Vorschlags zur Änderung des Taxentarifs beteiligt. Von den 19 befragten Unternehmen haben sich 14 zurückgemeldet. Davon haben sich neun Unternehmen für die beantragte Erhöhung hinsichtlich des Kilometerentgelts und der Wartezeitgebühr ausgesprochen. Lediglich sechs Unternehmen befürworten die beantragte Änderung hinsichtlich der Grundgebühr (Senkung und Wegfall der zwei Freikilometer).

 

Des Weiteren hat sich die Verwaltung einen Überblick über die Tarife der umliegenden Kreise und Städte verschafft. Im Kreis Düren und der Stadt Mönchengladbach lagen im September 2018 keine neuen Anträge auf Erhöhung der Taxentarife vor. Die im August 2018 gestellten Anträge beim Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen, Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Sieg-Kreis sowie bei der StädteRegion Aachen laufen auf eine Tariferhöhung von durchschnittlich 10% - 11% hinaus.

Im Kreis Viersen wurde im Juni 2018 durch die Fachvereinigung eine Erhöhung des Tarifs mit einer gleichzeitigen Änderung der Tarifstruktur beantragt. Der Kreistag des Kreises Viersen hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 die beantragte Erhöhung beschlossen. Der neue Taxentarif des Kreises Viersen ist am 01.02.2019 in Kraft getreten.

 

Die von der Firma Linne + Krause GmbH erstellte Tarifanalyse ( vgl. beigefügte Anlage 2 zur Einladung der Sitzung des Kreisausschusses) empfiehlt dem Kreis Heinsberg die Orientierung an dem in Viersen seit dem 01.02.2019 gültigen Taxentarif, da das Taxigewerbe beider Kreise strukturell vergleichbar ist.

 

Die Verwaltung möchte diesem Vorschlag folgen und beabsichtigt den Taxentarif wie folgt zu ändern:

 

 

aktueller Tarif

Kreis Heinsberg

Vorschlag

Kreis Heinsberg

aktueller Tarif

Kreis Viersen

Grundgebühr (1-4 Personen)

6,50 €*

3,70 €

3,70 €

Wegstreckenentgelt pro km werktags 06.00 - 22.00 Uhr

2,00 €

2,10 €

2,10 €

Wegstreckenentgelt pro km werktags 22.00 - 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen

2,10 €

2,30 €

2,30 €

Grundgebühr (5-8 Personen bzw. bei Personen, die im Rollstuhl sitzend befördert werden müssen)

6,50 €*

(+ Zuschlag 7,50 €)

4,70 €

4,70 €

Wegstreckenentgelt pro km werktags 06.00 - 22.00 Uhr

2,00 €

2,30 €

2,30 €

Wegstreckenentgelt pro km werktags 22.00 - 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen

2,10 €

2,60 €

2,60 €

Wartezeitgebühr (umgerechnet auf eine Stunde)

   35,00 €

35,00 €

1-5 Min.: 30,00 €

ab 6. Min.: 42,00 €

*    Inklusiv zwei Freikilometer                                                                     

 

Der Entwurf der Neufassung der Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Heinsberg (Taxentarif) ist als Anlage 3 der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügt.

 

Der derzeit gültige Tarif sieht eine erhöhte Grundgebühr in Höhe von 6,50 € (im Bereich der Großraumfahrzeuge/Rollstuhltransport zuzüglich eines einmaligen Zuschlags von 7,50 €) vor, die zwei Freikilometer inkludiert. Hierdurch sollten mit dem Taxi zurückgelegte Kurzstrecken durch eine verlässliche Preisauskunft an Attraktivität gewinnen und eine Alternative zur Mietwagenfahrt darstellen. Tatsächlich wirkt die erhöhte Grundgebühr scheinbar abschreckend auf Taxikunden/Taxikundinnen und stellt damit ein echtes Nutzungshindernis da. Durch die Reduzierung der Grundgebühr und Abrechnung ab dem ersten Kilometer erhofft sich die Verwaltung, dass Taxifahrten wieder attraktiver werden.

 

Der Tarifvorschlag für den Kreis Heinsberg berücksichtigt die Entwicklung des Mindestlohnes bis zum Jahr 2020 als auch die Betriebskostensteigerungen seit der letzten Tarifanpassung.

 

Die aktuelle Unterfinanzierung von Kurzstrecken wird durch den Tarifvorschlag weitgehend abgefangen.

Die Umstellung auf einen gesonderten Großraum- und Rollstuhltarif führt außerdem zu einer Preissenkung auf bislang überteuerten kurzen und mittleren Strecken im Bereich des derzeitigen Großraumtarifs.

 

Insbesondere stellt die vorgeschlagene Tarifanpassung Menschen mit einer Behinderung, die im Rollstuhl sitzend befördert werden müssen, besser. 

 

Die Wartezeitgebühr soll unverändert bleiben. Die Verwaltung hält eine Differenzierung der Gebühr nach Dauer der Wartezeit für unnötig, da dies den Taxentarif verkomplizieren würde.

 

Des Weiteren entfällt der bisherige Zuschlag für die Kartenzahlung in Höhe von 1,30 € aufgrund des seit 2018 geltenden Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.

 

Zur Veranschaulichung werden die tariflichen Änderungen für den Kreis Heinsberg anhand von drei Beispieltouren in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

Beispieltouren

aktueller Tarif

Tarifvorschlag

Veränderung in €

Veränderung in %

Normalfahrzeug (Tag)

 

 

 

 

3 km Tour ohne Wartezeit

8,50 €

10,00 €

1,50 €

17,6%

5 km mit 5 min. Wartezeit

15,42 €

17,12 €

1,70 €

11,0%

10 km mit 5 min. Wartezeit

25,42 €

27,62 €

2,20 €

8,7%

Großraum- und Rollstuhlfahrzeug (Tag)

 

 

 

 

3 km Tour ohne Wartezeit

16,00 €

11,60 €

-4,40 €

-27,5%

5 km mit 5 min. Wartezeit

22,92 €

19,12 €

-3,80 €

-16,6%

10 km mit 5 min. Wartezeit

32,92 €

30,62 €

-2,30 €

-7,0%

Normalfahrzeug (Nacht/Feiertag)

 

 

 

 

3 km Tour ohne Wartezeit

8,60 €

10,60 €

2,00 €

23,3%

5 km mit 5 min. Wartezeit

15,72 €

18,12 €

2,40 €

15,3%

10 km mit 5 min. Wartezeit

26,22 €

29,62 €

3,40 €

13,0%

Großraum- und Rollstuhlfahrzeug (Nacht/Feiertag)

 

 

 

 

3 km Tour ohne Wartezeit

16,10 €

12,50 €

-3,60 €

-22,4%

5 km mit 5 min. Wartezeit

23,22 €

20,62 €

-2,60 €

-11,2%

10 km mit 5 min. Wartezeit

33,72 €

33,62 €

-0,10 €

-0,3%

 

Der Entwurf der Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen enthält eine klarstellende Regelung dahingehend, dass der Fahrpreisanzeiger erst bei Ankunft am Bestellort eingeschaltet werden darf (§ 2 Abs. 4). Zudem wurde die Empfehlung der Firma Linne + Krause GmbH, die seit 2016 / 2017 geltende steuerliche Verpflichtung zur manipulationssicheren Speicherung von Taxameterdaten in der Tarifordnung zu verankern, umgesetzt.

 

Gemäß § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 PBefG wurde der Industrie- und Handelskammer, der Fachgewerkschaft Verdi sowie der Fachvereinigung Gelegenheit zur Stellungnahme zur geplanten Änderung des Taxentarifes gegeben.

 

Die Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK) führt in ihrer Stellungnahme u.a. aus, dass der Taxentarif-Vorschlag der Verwaltung in der Höhe für beide Interessengruppen - Taxiunternehmen und Fahrgäste - angemessen ist.

Die Fachvereinigung hat nach Rücksprache mit ihren Delegierten der beabsichtigten Änderung zugestimmt.

 

Seitens der Fachgewerkschaft Verdi wurde keine Stellungnahme abgegeben.

 

Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW – Betriebsstelle Eichamt Köln hat auf Nachfrage bestätigt, dass keinerlei eichtechnische Einwände gegen die beabsichtigte Neuregelung bestehen.