Betreff
Örtliche Planung 2019 - 2022 -Verbindliche Bedarfsplanung des Kreises Heinsberg- gemäß § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (3. Aktualisierung der verbindlichen Planung)
Vorlage
0076/2019
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:


Die gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz  Nordrhein-Westfalen aufgestellte 3. Aktualisierung der verbindlichen örtlichen Pflegebedarfsplanung 2019 - 2022 des Kreises Heinsberg wird beschlossen. 


Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 durch einstimmigen Beschluss die 2. Aktualisierung der Pflegebedarfsplanung des Kreises Heinsberg für den Zeitraum 2017/18 - 2020 bestätigt.

 

Die örtliche Planung für eine verbindliche Pflegebedarfsplanung ist in § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) geregelt.

Das APG NRW schreibt in § 7 Absatz 6 vor, dass, wenn die Planung nach § 7 Absatz  1 APG NRW Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen nach diesem Gesetz sein soll, diese jährlich nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch Beschluss der Vertretungskörperschaft festzustellen (verbindliche Bedarfsplanung) und öffentlich bekannt zu machen ist.

Die verbindliche Bedarfsplanung muss zukunftsorientiert einen Zeitraum von drei Jahren ab der Beschlussfassung umfassen und auf der Grundlage nachvollziehbarer Parameter darstellen, ob das Angebot an Pflegeeinrichtungen den örtlichen Bedarf abdeckt oder in welcher Höhe zur Bedarfsdeckung zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind.

Die der Sitzungsvorlage zur Einladung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales als Anlage beigefügte örtliche Pflegebedarfsplanung 2019 - 2022  berücksichtigt die gesetzlich vorgegeben Anforderungen und vollzieht darin planungstechnisch den Schritt hin zur sozialraumdifferenzierten quantitativen Bedarfsbestimmung (Einzelergebnisse für den jeweiligen Sozialraum).

Der Entwurf der örtlichen Planung 2019 - 2022 wird in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege des Kreises am 15. Mai 2019 vorgestellt werden.