Beschlussvorschlag:
Die vorgesehenen Ermächtigungsübertragungen werden zur Kenntnis
genommen.
Gemäß § 22 Abs. 4 KomHVO NRW (alt: § 22 Abs. 4 GemHVO NRW) ist dem Kreistag eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.
Für die Veranschlagung im Haushaltsplan gilt nach § 79 GO NRW der Grundsatz der Jährlichkeit. Der Haushaltsplan hat danach im Ergebnisplan die im Haushaltsjahr durch die Erfüllung der Aufgaben entstehenden Aufwendungen und entsprechend im Finanzplan die zu leistenden Auszahlungen auszuweisen. Mit dem Ende des Haushaltsjahres entfällt die Ermächtigung, aus den Haushaltspositionen heraus noch Aufwendungen entstehen zu lassen oder Auszahlungen zu leisten. Die Ermächtigungsübertragung durchbricht den Grundsatz dieser zeitlichen Bindung.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes lässt sich nicht immer mit Gewissheit vorausblicken, ob die veranschlagten Ermächtigungen für Vorhaben, die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, bis zum Ende des Haushaltsjahres wie geplant in Anspruch genommen werden können. Die zügige Durchführung solcher Vorhaben könnte gefährdet werden, wenn zur weiteren Inanspruchnahme der Ermächtigungen diese erst neu im Haushaltsplan veranschlagt werden müssten.
Durch § 22 KomHVO ist daher die Möglichkeit geschaffen worden, Aufwendungs- und
Auszahlungsermächtigungen in das nächste Haushaltsjahr im Sinne einer flexiblen
und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu übertragen.
Die Ermächtigungsübertragungen belasten wirtschaftlich das neue Haushaltsjahr. Die vorgesehenen Ermächtigungsübertragungen erfolgen im Jahresabschluss. Bei einer Übertragung führen sie daher zu einer unmittelbaren Veränderung der betroffenen Haushaltspositionen im Ergebnis- bzw. Finanzplan 2019, der vom Kreistag beschlossen worden ist.
Im Aufwandsbereich
wurden im Jahresabschluss 2018 insgesamt Ermächtigungs-übertragungen in Höhe
von 570.485,22 € festgesetzt. Wirtschaftlich wird das Haushaltsjahr 2019
belastet, indem der Ressourcenverbrauch tatsächlich stattfindet. Die
Übertragungen bewirken eine unmittelbare Veränderung der Haushaltspositionen im
Ergebnis- und Finanzplan des Jahres 2019 (Planfortschreibung). Des Weiteren
wurden Ermächtigungsübertragungen für Baumaßnahmen und andere Investitionen in
Höhe von 11.763.010,83 € gebildet. Diese im Haushaltsjahr 2018 nicht
verbrauchten, aber noch benötigten Haushaltsmittel führen im Rahmen der
Planfortschreibung zu Erhöhungen der Haushaltspositionen des Finanzplanes im
Haushaltsjahr 2019. Die Auszahlungen auf Grundlage der übertragenen
Ermächtigungen fließen zusätzlich in die Finanzrechnung 2019 ein. Gleichzeitig
ergibt sich durch die im Haushaltsjahr 2018 erfolgte Veranschlagung und
Finanzierung der Investitionsmaßnahmen ein entsprechend verbessertes
Finanzrechnungsergebnis 2018.
Die
Kreditermächtigung gilt gemäß § 86 GO bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr
folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht
rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser
Haushaltssatzung.
Eine
Gesamtübersicht der übertragenen Ermächtigungen mit den entsprechenden
Begründungen ist als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses
beigefügt.