Betreff
Gesamtabschluss des Kreises Heinsberg zum 31.12.2017
Vorlage
0094/2019
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

1.)          Der  Kreistag  des  Kreises Heinsberg bestätigt gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V .m.

§ 116 Abs. 1 GO NRW den geprüften Gesamtabschluss des Kreises Heinsberg zum 31.12.2017 mit der Bilanzsumme von 436.297.751,05 €.

 

2.)          Die Kreistagsmitglieder erteilen gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW dem Landrat für den Gesamtabschluss des Kreises Heinsberg zum 31.12.2017 vorbehaltlos Entlastung.

 


Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. § 116 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Kreis Heinsberg in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss hat folgende Bestandteile:

 

-              Gesamtbilanz,

-              Gesamtergebnisrechnung und

-              Gesamtanhang.

 

Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 der bisherigen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) bzw. § 52 Abs. 3 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Zudem ist dem Gesamtabschluss gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW ein Beteili-gungsbericht beizufügen.

 

Der nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften von Kreiskämmerer Schmitz aufgestellte Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 wurde von Landrat Pusch ohne Abweichungen bestä-tigt.

 

Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 116 Abs. 1 GO NRW ist der Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zuzuleiten. Bevor eine Beschlussfassung über die Bestäti-gung des Gesamtabschlusses 2017 im Kreistag erfolgen kann, ist dieser gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Den mit Datum vom 15.03.2019 aufgestellten und vom Landrat bestätigten Entwurf des Ge-samtabschlusses einschließlich Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz und Gesamtanhang und -lagebericht sowie Beteiligungsbericht hat der Kreistag in der Sitzung am 09.04.2019 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss, hierbei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. Mit Zu-stimmung des Rechnungsprüfungsausschusses hat das Rechnungsprüfungsamt die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, Heinsberg, mit der Prüfung des Gesamtabschlusses beauftragt.

Der Gesamtabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Ge-samtlageberichtes erstreckte sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergän-zenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH hat mit diesen Maßgaben die Prüfung des Gesamt-abschlusses durchgeführt und über die Prüfung einen Bericht erstellt. Der Prüfungsbericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 13.05.2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 29.04.2019 der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH nach § 101 Abs. 8 GO zu seinem eigenen Bestätigungsvermerk übernommen.