Betreff
Behandlung des Jahresfehlbetrages 2012 und Überführung der Ausgleichsrücklage nach dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG)
Vorlage
0181/2013
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 6.991.958,65 € wird durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage abgedeckt.

 

2.      Die Ausgleichsrücklage wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 in die neue Ausgleichsrücklage nach dem NKFWG überführt. Hieraus ergibt sich ein neuer Bestand der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2013 in Höhe von 22.548.749,46 €.

 


Behandlung des Jahresfehlbetrages

 

Gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung (KrO NRW) in Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung (GO NRW) ist mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch einen Kreistagsbeschluss zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Das Haushaltsjahr 2012 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.991.958,65 € aus. Im Vergleich zur Haushaltsplanung mit einem ermittelten Jahresfehlbedarf von 7.500.000 € ergibt es eine Verbesserung von 508.041,35 €. Sowohl in der Planung als auch im Jahresabschluss ist das Haushaltjahr 2012 damit strukturell nicht ausgeglichen. Die im § 75 Abs. 2 Satz 1 GO enthaltene Verpflichtung zum Haushaltsausgleich kann jedoch erfüllt werden, wenn der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann (§ 75 Abs. 2 Satz 3 GO).

 

Vor der Verrechnung mit dem Jahresfehlbetrag 2012 hat die Ausgleichsrücklage noch einen Bestand in Höhe von 22.539.851,65 €. Die Ausgleichsrücklage reicht demnach aus, um den Jahresfehlbetrag 2012 abzudecken. Nach der Verrechnung verbleibt eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 15.547.893,00 €.

 

 

Überführung der Ausgleichsrücklage

 

Nähere Angaben zur Überführung der Ausgleichsrücklage nach dem NKFWG sind in der Vorlage 0133/2013 zur Sitzung des Finanzausschusses vom 11.07.2013 und in der Vorlage 0153/2013 zur Kreistagssitzung vom 18.07.2013 enthalten. Hierauf wird verwiesen. Die Jahresüberschüsse aus Vorjahren, die bislang der allgemeinen Rücklage zugeführt werden mussten, ergeben einen Gesamtbetrag in Höhe von 7.006.232,46 €. Hiervon kann nunmehr eine Summe von 7.000.856,46 € in die Ausgleichsrücklage umgeschichtet werden. Mit der Überführung ergäbe sich ein neuer Bestand der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2013 in Höhe von 22.548.749,46 €.

 

Die Überführung kann nur im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 erfolgen. Da es sich um eine „Kann-Vorschrift“ handelt, hat der Kreistag hierüber gesondert zu beschließen. Die Beschlussfassung soll zeitgleich mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2012 erfolgen.

 


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin