Betreff
Breitbandausbau im Kreis Heinsberg - Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Heinsberg und den kreisangehörigen Kommunen zur gebündelten Durchführung des geförderten kreisweiten Breitbandausbaus
Vorlage
0099/2019
Art
Beschlussvorlage/Antrag

1.      Beschlussvorschlag:

Der Durchführung des Breitbandprojektes im Sinne einer Bündelungsfunktion für die kreisangehörigen Kommunen durch den Kreis Heinsberg sowie dem Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt. Die Ermächtigung, etwaige redaktionelle Änderungen der Kooperationsvereinbarung vorzunehmen, wird ebenfalls erteilt.

 

2.      Die mit der Projektdurchführung verbundenen Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 zu veranschlagen.

 

3.      Der Übernahme der Kosten für eine externe Projektbetreuung für die technische und juristische Beratung wird zugestimmt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Bundesregierung fördert deutschlandweit den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau nicht durchgeführt werden wird. Ziel der Bundesregierung ist es, in diesen privatwirtschaftlich unzureichend erschlossenen Gebieten Anreize für eine marktmäßige Erbringung zu setzen. Hierzu fördert die Bundesregierung mit finanziellen Mitteln lokale Projekte zum Aufbau einer zukunftsfähigen Netzstruktur, die den Marktakteuren zu Gute kommt. Die Gebietskörperschaften koordinieren den Ausbau in diesen alleine durch den Markt unerschließbaren Gebieten, garantieren dem Bund gegenüber die Erreichung der Projektziele und stellen hierbei insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang über die gesamte Projektlaufzeit sicher. Zur Erreichung dieses Ziels bedienen sie sich privatwirtschaftlicher Unternehmen, die sie in Ausschreibungen für die Ausbauprojekte auswählen. Nach Abschluss der Phase der staatlich unterstützten Marktinitiierung soll die Breitbandversorgung selbständig durch die Privatwirtschaft erfolgen.

 

Bei der Förderung sollen Projekte in solchen Gebieten Vorrang erhalten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch besondere Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist.

 

Zur Erreichung der genannten Förderziele hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ erlassen. Danach beträgt der Fördersatz pro Vorhaben grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

In Ergänzung des Bundesprogramms hat das Land Nordrhein-Westfalen die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ erlassen, wonach das Land die Breitbandförderung des Bundes durch eine weitere Förderung im Umfang von grundsätzlich bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aufstockt.

 

Die Gesamtförderung durch Bund und Land umfasst demnach bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Der durch die Kommunen aufzubringende Eigenanteil liegt somit grundsätzlich nur bei 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dabei kann der tatsächliche Eigenanteil im Rahmen der Projektdurchführung hiervon abweichen; unter anderem wird dieser letztlich von der Höhe der anerkannten förderfähigen Wirtschaftlichkeitslücke und von den Ergebnissen des späteren Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens bestimmt.

 

Vor der Beantragung von Fördermitteln haben Zuwendungsempfänger ein so genanntes Markterkundungsverfahren durchzuführen. Für den Kreis Heinsberg wurde ein derartiges Verfahren von der TÜV Rheinland Consulting GmbH im Auftrage der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG) durchgeführt.

 

Zusätzlich konnte zum 01.10.2018 aus dem Förderprogramm des Landes NRW für die Breit-bandkoordination und die Erstellung von Next Generation Access Entwicklungskonzepten (NGA) die Stelle eines Breitbandkoordinators auf Kreisebene für drei Jahre besetzt werden. Im Rahmen einer Abordnung ist der Breitbandkoordinator bei der WFG tätig.

 

In dem Markterkundungsverfahren sind diejenigen Gemeindeteile im Kreis Heinsberg ermittelt worden, die in absehbarer Zeit nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden. Förderfähig sind Gebiete mit einer Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s im Download, welche nicht innerhalb der nächsten drei Jahre von den Telekommunikationsunternehmen ausgebaut werden.

 

Trotz der bestehenden sehr guten Versorgungsquote im Kreisgebiet zeigen die Ergebnisse der TÜV-Studie, dass noch 1,2 Prozent aller Adresspunkte im Kreis Heinsberg über einen Anschluss verfügen, der dem Anspruch von mindestens 30 Mbits/s nicht entspricht und als unterversorgt gilt. Diese 1071 sogenannten „Weißen Flecken“, darunter auch 47 Schul- und zahlreiche Gewerbestandorte, liegen über alle zehn Kommunen verteilt.

 

In den von der TÜV Rheinland Consulting berechneten Netzplanungsszenarien wurden zur Versorgung aller Weißer Flecken im Kreis, inklusive aller erforderlichen Schulstandorte und Gewerbegebiete, Investitionskosten in einer Größenordnung von rund 40 Millionen Euro veranschlagt. Dabei geht es um eine Gesamtlänge der Tiefbaustrecke von 483 Kilometern.

 

50 Prozent der Ausbaukosten sollen über das Bundesförderprogramm und weitere 40 Prozent über das Landesförderprogramm finanziert werden. Der Eigenanteil der kreisangehörigen Kommunen läge grundsätzlich bei 10 Prozent. Kommunen, die sich im Haushaltssicherungskonzept oder im Haushaltssanierungsplan befinden, brauchen keinen Eigenanteil aufzubringen.

 

Im Interesse einer kreisweiten erfolgreichen Bewerbung um entsprechende Fördermittel hat Herr Landrat Pusch in der am 28.03.2019 stattgefundenen Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten im Kreis Heinsberg die grundsätzliche Bereitschaft des Kreises erklärt, das Breitbandprojekt im Kreis Heinsberg gebündelt für alle kreisangehörigen Kommunen durchzuführen. Hierzu zählt sowohl das Beantragen der Fördermittel als auch – im Falle der Förderung – die nachfolgende Abwicklung und Umsetzung einschließlich der Durchführung des Vergabeverfahrens. Seitens der Hauptverwaltungsbeamten ist die Bereitschaft des Kreises grundsätzlich positiv aufgenommen worden.

 

Entsprechend den Fördermodalitäten muss im Zeitpunkt der Antragstellung eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Heinsberg und den teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen vorliegen, in der die Grundsätze der Zusammenarbeit näher geregelt werden. Der Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung ist als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügt.

 

Bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sollen alle kreisangehörigen Kommunen, die sich an der gebündelten Durchführung des geförderten Breitbandprojektes beteiligen wollen, ebenfalls die notwendigen Ratsbeschlüsse fassen. Im Idealfall beläuft sich die kreisweit für die teilnehmenden 10 Kommunen zu generierende Bundes- und Landesförderung auf rd.
36 Mio. Euro.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Kreistag sowie der jeweiligen Räte zur Durchführung des kreisweiten Breitbandprojektes durch den Kreis Heinsberg und zum Abschluss der entsprechenden Kooperationsvereinbarung wären damit die Voraussetzungen geschaffen, die entsprechenden Förderanträge fristgerecht bis zum 10.09.2019 – bis zu diesem Datum ist das o.g. Markterkundungsverfahren gültig - zu stellen.

 

Mit der Bereitschaft zur Durchführung des Breitbandprojektes durch den Kreis Heinsberg ist auch dessen finanzielle Abwicklung über den Kreishaushalt verbunden. Entsprechend der weiteren Projektschritte (Vorliegen des Förderbescheids, Ausschreibung der technischen Beratung, Ausschreibung der juristischen Beratung, Ausschreibung des Förderprojektes, Vergabeverfahren und Vertragsabschluss) ist mit der eigentlichen Maßnahmendurchführung ab dem Haushaltsjahr 2020 zu rechnen. Dem entsprechend würden die relevanten Haushaltspositionen im Haushaltsplan 2020 veranschlagt werden. Dabei wird die eigentliche Projektdurchführung für den Kreis Heinsberg ergebnisneutral sein. Mit der gebündelten Antragstellung durch den Kreis Heinsberg wird dieser zum Zuwendungsempfänger, der dem Bund und dem Land gegenüber auch den 10%-igen Eigenanteil an dem Projekt nachzuweisen hat. Der Kreis Heinsberg wird also im Erfolgsfall 100 Prozent der Projektausgaben zu tragen haben. Dem stehen zunächst 90 Prozent Fördermittel aus der Bundes- und Landeszuwendung gegenüber. Hinsichtlich der verbleibenden Differenz sieht die mit den Kommunen zu schließende Kooperationsvereinbarung vor, dass diese dem Kreis Heinsberg anteilig durch die jeweilige Kommune erstattet wird, so dass der Kreis Heinsberg im Ergebnis nicht belastet wird.

 

Im Zuge der weiteren Projektrealisierung wird sich der Kreis Heinsberg zur Gewährleistung der Umsetzung des Breitbandprojektes eines externen Dienstleisters zur technischen und juristischen Beratung bedienen. Hierfür werden verteilt über die Jahre 2019 und 2020 Kosten im Umfang von voraussichtlich bis zu rd. 100.000 Euro anfallen. Hierzu sieht die Kooperationsvereinbarung vor, dass diese Kosten durch den Kreis Heinsberg getragen werden. Soweit diese Kosten in 2019 entstehen, können die hierfür benötigten Mittel aus der Haushaltsposition Produktgruppe 1501 Wirtschafts- und Strukturförderung (ggf. auch überplanmäßig) bereitgestellt werden. Soweit die Mittel auf 2020 entfallen, können sie im Haushaltsplan 2020 entsprechend veranschlagt werden.