Finanzielle Auswirkungen |
ja |
Leitbildrelevanz |
4.1 |
Inklusionsrelevanz |
nein |
Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 GO NRW hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Arbeiten der Verwaltung zur Aufstellung des Entwurfes für das Haushaltsjahr 2018 dauern derzeit noch an. Es ist angedacht, den Entwurf voraussichtlich am 01.10.2019 in den Kreistag einzubringen. Des Weiteren ist beabsichtigt, in der Sitzung des Kreistages nach Vorbereitung im Kreisausschuss am 17.09.2019 über die Abrechnung der differenzierten Kreisumlagen zu beschließen.
In der Sitzung des Finanzausschusses am 09.07.2019 wird die Verwaltung über den Stand der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2018 berichten und Eckpunkte anhand einer Tischvorlage erläutern.