Betreff
Nahverkehrsplanung Kreis Heinsberg;
Aktualisierung des integrierten Verkehrsnetzes zur Umsetzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) zum 01.01.2020
Vorlage
0131/2019
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel beschließt das integrierte ÖPNV-Gesamtliniennetz im Kreis Heinsberg als Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Heinsberg mit Wirkung und Umsetzung zum 01.01.2020 durch das Verkehrsunternehmen WestVerkehr GmbH.

 


Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) für den Kreis Heinsberg wurde am 17.12.2015 vom Kreistag des Kreises Heinsberg einstimmig beschlossen. In derselben      Sitzung wurde beschlossen, die WestVerkehr GmbH im Wege der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 an einen internen Betreiber nach den Bestimmungen der VO 1370/2007 mit dem Gesamtnetz ÖSPV im Kreis Heinsberg zu betrauen. Ursprünglich geplant war dies mit Wirkung zum 01.01.2018. Das mit dieser Direktvergabe betraute ÖSPV-Angebot stellt gem. des NVP Kreis Heinsberg eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen des ÖSPV sicher.

 

Aufgrund eines eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens konnte die Direktvergabe nicht zum beabsichtigten Datum umgesetzt werden. Der Kreis Heinsberg hat seitdem das ÖSPV-Angebot durch Notvergaben an die konzessionierten Verkehrsunternehmen, WestVerkehr GmbH sowie BVR Busverkehr Rheinland GmbH, mit den jeweiligen Bestandsnetzen bis zum 31.12.2019 sichergestellt.

 

Unabhängig davon, dass das seit dem Jahr 2016 anhängige Nachprüfungsverfahren gegen-wärtig noch nicht in der Hauptsache abgeschlossen ist - Stand zum 21.08.2019: Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof (BGH) vom 03.07.2019 -, hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 03.07.2019 seinen Beschluss vom 08.12.2016 im Verfahren 51/16, mit dem die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 11.11.2016 verlängert wurde, aufgehoben. Ausgehend davon hat der Kreis Heinsberg nunmehr die WestVerkehr GmbH im Wege der Direktvergabe eines öffentlichen Dienst-leistungsauftrags an einen internen Betreiber nach den Bestimmungen der VO 1370/2007 mit       Wirkung zum 01.01.2020 per Gesellschafterweisungen betraut.

 

Der Kreis Heinsberg bereitet gemeinsam mit der WestVerkehr GmbH nunmehr die Über-nahme der BVR-Leistung vor. Hierbei konnten planerisch einige Synergieeffekte durch Verschneidung von diversen Linienleistungen erzielt werden. Ein weiteres Ziel ist es, das ÖPNV-Liniennetz des Kreises Heinsberg für den Bürger vor Ort weiter zu verbessern. Hierzu wurden die Daten aus der Mobilitätserhebung 2018 entsprechend ausgewertet und verwendet.

 

 

Beispielsweise wurden die Linien 491 (Geilenkirchen - Teveren - Scherpenseel - Übach-Palenberg) und die Linie 497 (Übach-Palenberg - Windhausen - Scherpenseel) (siehe        Anlage 1) gem. des Auftrags im NVP Kreis Heinsberg überarbeitet. Die „neue“ Linie 491 wird weitestgehend im Stundentakt bedient, die Bedienung der Grundschule Scherpenseel integriert und sowohl in Geilenkirchen als auch in Übach-Palenberg werden die Zugan-schlüsse sichergestellt.

 

Des Weiteren können die BVR-Sonderlinien 510 (HS-Schafhausen) und 516 (Gangelt-Breberen) in bestehende Linien 423 und 493 integriert werden.

 

Das Liniennetz im Stadtgebiet Hückelhoven wurde gänzlich gem. des Auftrags im NVP Kreis Heinsberg überarbeitet, eine zweite Stadtbuslinie wird eingeführt und die Linienführung zu den Außenorten neu sortiert, so dass insgesamt eine bessere Vernetzung erreicht wird.

 

Auf Grund der noch nicht gänzlich abgeschlossenen Liniennetzplanung und Abstimmungen zwischen der WestVerkehr GmbH und dem Aufgabenträger, werden die entsprechenden Informationen zum integrierten ÖPNV-Gesamtliniennetz im Kreis Heinsberg (Anlage 2) in der Ausschusssitzung ausgelegt.