Betreff
Bestellung einer stellvertretenden Wahlleiterin/eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl 2020
Vorlage
0133/2019
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Herr Dezernent Lind wird zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahlen 2020 bestellt. 


Herr Landrat Pusch hat gemäß § 2 Abs. 2 S. 4 Kommunalwahlgesetz NRW den Verzicht auf sein Amt als Wahlleiter erklärt. An seine Stelle tritt kraft Gesetzes der jeweilige Vertreter im Amt. Demnach obliegt nunmehr Herrn Allgemeiner Vertreter Schneider das Amt des Wahlleiters des Kreises Heinsberg für die Kommunalwahl 2020.

 

Das Kommunalwahlrecht NRW sieht im Falle der Wahlleiteramtsausübung durch den Allgemeinen Vertreter keine automatische Bestimmung des Stellvertreters vor. Diese sollte daher durch den Kreistag erfolgen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Dezernenten Lind zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahlen im Jahr 2020 zu bestellen.