Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel nimmt die
Planung zu-stimmend zur Kenntnis.
Nach
der vor ca. 15 Jahren vorgenommenen Renaturierung des Rodebaches im Gangelter
Bruch gibt es seit vielen Jahren Bestrebungen, weitere Abschnitte des
Rodebaches zu renaturieren. Bereits damals war die Renaturierung des
Abschnittes im Bereich Wehr-Tüddern in der Diskussion.
Dem
Kreis Heinsberg als untere Naturschutzbehörde gehören in den Gemarkungen Wehr
und Tüddern bereits seit Beginn der 1990er Jahre rd. 21 ha Flächen, die
hausintern unter der Bezeichnung „Gemeindebruch Wehr“ geführt werden. Vor ca. 3
Jahren hat die untere Naturschutzbehörde im unmittelbaren Umfeld der
bestehenden Flächen weitere Wiesenflächen erwerben können, die als
Tauschflächen zum Eintausch weiterer Flächen unmittelbar an den Rodebach dienen
sollten. Zwischenzeitlich konnten diese zum Tausch erworbenen Flächen nochmals
so vertauscht werden, so dass nun die Möglichkeit gegeben ist, eine Renaturierung
durchzuführen. Mit den neuen eingetauschten Flächen gibt es nun eine passende
Möglichkeit, aus dem kanalisierten Rodebachbett an einer geeigneten Stelle
auszuscheren und einen be-stehenden Altarm des Rodebaches in die Renaturierung
einzubeziehen. Darüber hinaus stellt die Gemeinde Selfkant weitere Flächen von
ca. 4 ha für eine Renaturierung zur Verfügung. Mit den Flächen von Gemeinde und
Kreis ergibt sich die Gelegenheit, ca. 1,6 km kanalisierten Rodebach in
mäandrierender Form auf rund 2,5 km über die Wiesen- und Forstflächen zu
renaturieren. Anders als im Gangelter Bruch ist die Wasserführung hier auch bei
Dürre mit rd. 200-300 Liter je Sekunde gesichert. Mit dem Aushub soll u. a. der
Rodebachkanal verfüllt und später aufgeforstet werden.
Bei
den von der Renaturierung betroffenen Flächen handelt es sich vorwiegend um
Wiesenflächen, die bereits seit vielen Jahren ohne Anwendung von Dünge- und
Pflanzenschutz-mitteln bewirtschaftet werden, sowie um Forstflächen, die vor
ca. 15 Jahren zum Teil mit Erle und Kirsche sowie Hainbuche aufgeforstet
wurden. Darüber hinaus sind ca. 15-jährige
Pappelflächen betroffen, meist mit starkem Brombeerunterwuchs, sowie
noch ein Restbestand von hiebsreifen Pappeln.
Die
Flächen befinden sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans „II/5 Selfkant“,
der hier mit Ziffer 2.2-4 das Landschaftsschutzgebiet „Rodebachtal und
Gangelter Heide“ sowie in Teilbereichen mit der Ziffer 2.4-60 einen geschützten
Landschaftsbestandteil mit der Bezeichnung „Quellgebiet und Altarme am
Rodebach“ ausweist. Im Landschaftsplan festgesetzt sind hier u. a. die
Herausnahme der beschattenden Gehölze im Süden der Kleingewässer (zwecks
Besonnung), sowie die Mahd der nicht beweideten Flächen im Turnus von drei Jahren im Spätherbst und Abfuhr des
Mahdguts.
Die
Planung und Ausführung der Maßnahme wird in Kooperation zwischen der unteren
Naturschutzbehörde und der unteren Wasserbehörde vorgenommen. Mit der Maßnahme
kann unter anderem ein sog. Strahlursprung nach der Definition der Wasserrahmenrichtlinie
geschaffen werden. Die Baumaßnahme zur Renaturierung des Rodebaches ist für das
Jahr 2019 (2. Jahreshälfte) geplant. Die Arbeiten zur Entnahme der im
Renaturierungsbereich befindlichen Gehölze soll im Herbst 2019 durchgeführt
werden.
Nach
Durchführung des Planfeststellungs-/Plangenehmigungsverfahrens nach dem
Wasserhaushaltsgesetz, soll die Maßnahme vom Land NRW im Rahmen der Förderung
für Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Der Eigenanteil soll über Ersatzgelder finanziert werden. Die Bezirksregierung
hat bereits Kenntnis von der Planung. Sollte widererwarten eine Bezuschussung
aus dem o. g. Topf nicht zustande kommen, wird eine Bezuschussung aus dem
Bereich Entwicklung des Ländlichen Raumes - Richtlinien investiver Naturschutz
in Erwägung gezogen.
Eine
im Vorfeld des Verfahrens durchgeführte standortbezogene Vorprüfung zur
Umweltverträglichkeitsprüfung kommt zu dem Schluss, dass eine
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Insbesondere wurde im
Rahmen der Planungen Wert darauf gelegt, dass es durch die Renaturierung nicht
ungewollt zu einer weiteren Entwässerung des benachbarten Naturschutzgebietes
„Tüdderner Fenn“ sowie angrenzender Wiesen kommt. Vorkommende seltene Arten
sollen in ihren Lebensräumen nicht geschädigt werden. Negative Auswirkungen auf
den Menschen sind mit hinreichender Sicherheit auszuschließen.
Der
Landschaftsplan „Selfkant“ stellt für den betroffenen Raum das Entwicklungsziel
1 „Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen
Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ dar. Mit dieser
Zielsetzung ist entsprechend des Satzungstextes auch die abschnittsweise
Renaturierung der Bachläufe aufgeführt.
Der
Naturschutzbeirat hat die Planung in der Sitzung am 10. Juli 2019 einstimmig
zu-stimmend zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus gibt es bereits einen
Beschluss des Rates der Gemeinde Selfkant von Ende 2018, der die Planung
befürwortet.
Weitere Informationen erfolgen in der Sitzung.