Betreff
Renaturierung des Rodebaches im Abschnitt zwischen Selfkant-Wehr und Selfkant-Tüddern in den Gemarkungen Wehr und Tüddern
Vorlage
0135/2019
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel nimmt die Planung zu-stimmend zur Kenntnis.

 


Nach der vor ca. 15 Jahren vorgenommenen Renaturierung des Rodebaches im Gangelter Bruch gibt es seit vielen Jahren Bestrebungen, weitere Abschnitte des Rodebaches zu renaturieren. Bereits damals war die Renaturierung des Abschnittes im Bereich Wehr-Tüddern in der Diskussion.

 

Dem Kreis Heinsberg als untere Naturschutzbehörde gehören in den Gemarkungen Wehr und Tüddern bereits seit Beginn der 1990er Jahre rd. 21 ha Flächen, die hausintern unter der Bezeichnung „Gemeindebruch Wehr“ geführt werden. Vor ca. 3 Jahren hat die untere Naturschutzbehörde im unmittelbaren Umfeld der bestehenden Flächen weitere Wiesenflächen erwerben können, die als Tauschflächen zum Eintausch weiterer Flächen unmittelbar an den Rodebach dienen sollten. Zwischenzeitlich konnten diese zum Tausch erworbenen Flächen nochmals so vertauscht werden, so dass nun die Möglichkeit gegeben ist, eine Renaturierung durchzuführen. Mit den neuen eingetauschten Flächen gibt es nun eine passende Möglichkeit, aus dem kanalisierten Rodebachbett an einer geeigneten Stelle auszuscheren und einen be-stehenden Altarm des Rodebaches in die Renaturierung einzubeziehen. Darüber hinaus stellt die Gemeinde Selfkant weitere Flächen von ca. 4 ha für eine Renaturierung zur Verfügung. Mit den Flächen von Gemeinde und Kreis ergibt sich die Gelegenheit, ca. 1,6 km kanalisierten Rodebach in mäandrierender Form auf rund 2,5 km über die Wiesen- und Forstflächen zu renaturieren. Anders als im Gangelter Bruch ist die Wasserführung hier auch bei Dürre mit rd. 200-300 Liter je Sekunde gesichert. Mit dem Aushub soll u. a. der Rodebachkanal verfüllt und später aufgeforstet werden.

 

Bei den von der Renaturierung betroffenen Flächen handelt es sich vorwiegend um Wiesenflächen, die bereits seit vielen Jahren ohne Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutz-mitteln bewirtschaftet werden, sowie um Forstflächen, die vor ca. 15 Jahren zum Teil mit Erle und Kirsche sowie Hainbuche aufgeforstet wurden. Darüber hinaus sind ca. 15-jährige     Pappelflächen betroffen, meist mit starkem Brombeerunterwuchs, sowie noch ein Restbestand von hiebsreifen Pappeln.

 

Die Flächen befinden sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans „II/5 Selfkant“, der hier mit Ziffer 2.2-4 das Landschaftsschutzgebiet „Rodebachtal und Gangelter Heide“ sowie in Teilbereichen mit der Ziffer 2.4-60 einen geschützten Landschaftsbestandteil mit der Bezeichnung „Quellgebiet und Altarme am Rodebach“ ausweist. Im Landschaftsplan festgesetzt sind hier u. a. die Herausnahme der beschattenden Gehölze im Süden der Kleingewässer (zwecks Besonnung), sowie die Mahd der nicht beweideten Flächen im Turnus von drei    Jahren im Spätherbst und Abfuhr des Mahdguts.

 

Die Planung und Ausführung der Maßnahme wird in Kooperation zwischen der unteren Naturschutzbehörde und der unteren Wasserbehörde vorgenommen. Mit der Maßnahme kann unter anderem ein sog. Strahlursprung nach der Definition der Wasserrahmenrichtlinie geschaffen werden. Die Baumaßnahme zur Renaturierung des Rodebaches ist für das Jahr 2019 (2. Jahreshälfte) geplant. Die Arbeiten zur Entnahme der im Renaturierungsbereich befindlichen Gehölze soll im Herbst 2019 durchgeführt werden.

 

Nach Durchführung des Planfeststellungs-/Plangenehmigungsverfahrens nach dem Wasserhaushaltsgesetz, soll die Maßnahme vom Land NRW im Rahmen der Förderung für Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie mit bis zu 80 % bezuschusst werden. Der Eigenanteil soll über Ersatzgelder finanziert werden. Die Bezirksregierung hat bereits Kenntnis von der Planung. Sollte widererwarten eine Bezuschussung aus dem o. g. Topf nicht zustande kommen, wird eine Bezuschussung aus dem Bereich Entwicklung des Ländlichen Raumes - Richtlinien investiver Naturschutz in Erwägung gezogen.

 

Eine im Vorfeld des Verfahrens durchgeführte standortbezogene Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung kommt zu dem Schluss, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Insbesondere wurde im Rahmen der Planungen Wert darauf gelegt, dass es durch die Renaturierung nicht ungewollt zu einer weiteren Entwässerung des benachbarten Naturschutzgebietes „Tüdderner Fenn“ sowie angrenzender Wiesen kommt. Vorkommende seltene Arten sollen in ihren Lebensräumen nicht geschädigt werden. Negative Auswirkungen auf den Menschen sind mit hinreichender Sicherheit auszuschließen.

 

Der Landschaftsplan „Selfkant“ stellt für den betroffenen Raum das Entwicklungsziel 1 „Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ dar. Mit dieser Zielsetzung ist entsprechend des Satzungstextes auch die abschnittsweise Renaturierung der Bachläufe aufgeführt. 

 

Der Naturschutzbeirat hat die Planung in der Sitzung am 10. Juli 2019 einstimmig zu-stimmend zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus gibt es bereits einen Beschluss des Rates der Gemeinde Selfkant von Ende 2018, der die Planung befürwortet.

 

Weitere Informationen erfolgen in der Sitzung.