Landrat Pusch erläutert in der Sitzung des Kreisausschusses wie folgt:
„Der Kreis Heinsberg bezieht
vom derzeitigen Anbieter NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH (NEW) Ökostrom,
der zu 100 % aus Wind- und Wasserkraft gewonnen wird. Die Herkunftsnachweise
zur Veredelung der Stromlieferung stammen aus europäischen Wind- und
Wasserkraftanlagen und erfüllen die Vorgaben des Artikels 15 der
Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EG), Richtlinie 2009/28/EG, des Europäischen
Parlaments und Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie
aus erneuerbaren Quellen.
Ein entsprechendes
Zertifikat zum Bezug von 100 % Ökostrom liegt der Kreisverwaltung vor und ist
noch bis zum 31.12.2021 gültig.
Abweichend hiervon können
auch andere Ökostromprodukte mit anderen Zertifikaten bezogen werden. Bei allen
Versicherungen und Zertifizierungen besteht aber das Risiko, dass der
angestrebte Zweck einer umfassenden Ökostromproduktion vor Ort nicht erfüllt
wird. Deshalb wird die Kreisverwaltung prüfen, inwieweit neue Flächen für
Photovoltaikanlagen an kreiseigenen Liegenschaften erschlossen werden können,
um den Eigenstromverbrauch möglichst umfassend selbst zu decken.“
In der
sich anschließenden Diskussion wird weitestgehend Einvernehmen erzielt, dass
eine möglichst umfassende Eigenstromversorgung geprüft werden sollte. Nach
dieser Prüfung soll die Verwaltung den zuständigen Gremien konkrete
Umsetzungsvorschläge unterbreiten, die dann auch die Vertragssituation für die
Deckungslücke der Stromversorgung beinhalten.
Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zieht den Antrag daraufhin zurück.