Der Verwaltung ist daran gelegen, den für die Auftragsvergaben im
Bereich des Hochbaus zuständigen Bauausschuss frühzeitig an der zeitlichen
Planung anstehender Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen zu beteiligen.
a) Mittelansätze für Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen
Seitens des Amtes für Gebäudewirtschaft wurde als Grundlage für die
nächstjährige Haushaltsplanung die als Anlage 2 beigefügte Übersicht der für
das Jahr 2014 vorgesehenen Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen erstellt.
Der Bauausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
b) Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen an kreiseigenen Gebäuden 2015 –
2017
Als Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung ist dem Haushalt
jeweils eine Übersicht der in den Folgejahren vorgesehenen Bau- und
Instandsetzungsmaßnahmen beizufügen. Die Übersicht für die Jahre 2015 – 2017,
die zu gegebener Zeit fortzuschreiben und in den jeweiligen Haushaltsjahren
durch detaillierte Kostenübersichten zu ergänzen sein wird, ist als Anlage 3
beigefügt.
Der Bauausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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