Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Zuständig- keitsbereich des Kreisjugendamtes Heinsberg (Elternbeitragssatzung) vom 17.11.2016
Vorlage
0164/2019
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Ab dem 01.08.2020 entfällt der Elternbeitrag für Jahreseinkommen unter 27.000,00 €.

Die übrigen Elternbeiträge werden satzungsgemäß um 1,5 % erhöht.

 


In der letzten Sitzung (21.05.2019) wurde bereits über die Elternbeitragsatzung gesprochen und eine Satzungsänderung beschlossen. Über diese Änderung hinaus wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen an die Verwaltung zurückverwiesen mit dem Auftrag zur weiteren Prüfung und Abstimmung mit den Stadtjugendämtern im Kreisgebiet.

 

Diese Abstimmung wurde bei der Amtsleiterrunde am 04.09.2019 erzielt. Nach ausführlicher Besprechung mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen einerseits, die inzwischen allerdings deutlich ausgeweiteten gesetzlichen Befreiungstatbestände andererseits sprachen sich die Amtsleiter einheitlich dafür aus, die bislang erste beitragspflichtige Einkommensstufe abzuschaffen und somit alle Eltern mit einem Jahreseinkommen bis zu 27.000,00 € von den Beiträgen zu befreien. Alle anderen Stufen sollen wie gehabt beibehalten werden.

Alle Jugendämter werden diesen Vorschlag ihren Jugendhilfeausschüssen zum Beschluss vorlegen.