Betreff
Fachberatungsstelle „Misshandlung und sex. Missbrauch"
Vorlage
0166/2019
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den Stadtjugendämtern im Kreis Heinsberg die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Einrichtung einer Fachberatungsstelle bei Misshandlung und sex. Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu prüfen
 


In der jüngeren Vergangenheit ist im hiesigen Bereich insbesondere durch den Deutschen Kinderschutzbund, Ortsverband Erkelenz, wiederholt der Ruf nach einer Fachberatungsstelle in Fällen von Misshandlung und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen laut geworden. Nach zahlreichen Gesprächen und Recherchen in den vergangenen Monaten scheint tatsächlich ein Bedarf gegeben zu sein, der allerdings nicht realistisch quantifizierbar ist, da ganz besonders in diesem sensiblen, intimen, tabuisierten Bereich eine recht hohe Dunkelziffer bestehen wird. Der KSB Erkelenz sieht sich konzeptionell in der Lage, eine solche Fachberatungsstelle einzurichten, sofern die hierdurch entstehenden Kosten übernommen würden.

 

Nach einem Blick in die Nachbarschaft des Kreises Heinsberg ist beispielsweise die StädteRegion Aachen zu nennen, in der es vier vergleichbare Beratungsstellen gibt, drei davon in eigener Trägerschaft, eine wird von einem freien Träger betrieben. Im Jahr 2017 wurden dort 223 Beratungen durchgeführt, 2018 waren es 141, wobei der Rückgang der Beratungen mit einer ganzjährigen Erkrankung einer Mitarbeiterin erklärt wird. Es waren nicht mehr die Kapazitäten vorhanden, alle Bedarfe zu erfüllen. Neben diesen Einzelfallberatungen ist das Coaching von Institutionen ein fester Bestandteil der dortigen Arbeit.

 

Inzwischen hat das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) das Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ aufgelegt, in dem ausschließlich ländliche Regionen bei der Einrichtung eines solchen Fachberatungs-Angebotes vor Ort unterstützt werden sollen. Auch dies macht deutlich, dass insgesamt ein relevanter Bedarf gesehen wird. Frau Dezernentin Ritzerfeld hat daraufhin mehrere Träger im Kreis auf das Projekt aufmerksam gemacht; der KSB hat zwischenzeitlich zurückgemeldet, dass er nach wie vor Interesse daran hat, eine entsprechende Beratungsstelle im Kreis aufzubauen, und sich deshalb auf das Projekt beworben hat.

 

Im Rahmen der Besprechung der Jugendamtsleitungen im Kreis Heinsberg am 04.09.2019 wurde die Thematik grundsätzlich und sehr ausführlich erörtert mit dem Ergebnis, dass sich die Jugendämter im Kreis Heinsberg gemeinsam dafür aussprechen, die Einrichtung einer Fachberatungsstelle bei Misshandlung oder sexueller Gewalt in der Region anzustreben. Diese Erklärung erfolgte völlig unabhängig von dem ohnehin frühestens in einem Jahr zu erwartenden Ergebnis der vg. Bewerbung des KSB. Das Kreisjugendamt hat sich bereit erklärt, die Federführung in dieser Angelegenheit zu übernehmen. Eine Finanzierung (ohne Bundesförderung) könnte - analog zu den Erziehungsberatungsstellen der Caritas und der AWO - aus dem Kreishaushalt über die allgemeine Kreisumlage erfolgen, da sich auch dieses Beratungsangebot an die Bürgerinnen und Bürger aller kreisangehörigen Kommunen richtet.

 

Im Vorfeld einer eventuellen Umsetzung wären zahlreiche juristische und praktische Fragen zu klären. Hierzu erscheint jedoch zunächst ein entsprechendes Mandat des Ausschusses erforderlich, wonach es politisch gewollt ist, dieses Beratungsangebot zu schaffen, und auch die Bereitschaft besteht, hierfür Mittel einzusetzen.