Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den Stadtjugendämtern im
Kreis Heinsberg die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Einrichtung einer
Fachberatungsstelle bei Misshandlung und sex. Missbrauch von Kindern und
Jugendlichen zu prüfen
In
der jüngeren Vergangenheit ist im hiesigen Bereich insbesondere durch den
Deutschen Kinderschutzbund, Ortsverband Erkelenz, wiederholt der Ruf nach einer
Fachberatungsstelle in Fällen von Misshandlung und sexuellem Missbrauch von
Kindern und Jugendlichen laut geworden. Nach zahlreichen Gesprächen und
Recherchen in den vergangenen Monaten scheint tatsächlich ein Bedarf gegeben zu
sein, der allerdings nicht realistisch quantifizierbar ist, da ganz besonders
in diesem sensiblen, intimen, tabuisierten Bereich eine recht hohe Dunkelziffer
bestehen wird. Der KSB Erkelenz sieht sich konzeptionell in der Lage, eine
solche Fachberatungsstelle einzurichten, sofern die hierdurch entstehenden
Kosten übernommen würden.
Nach
einem Blick in die Nachbarschaft des Kreises Heinsberg ist beispielsweise die
StädteRegion Aachen zu nennen, in der es vier vergleichbare Beratungsstellen
gibt, drei davon in eigener Trägerschaft, eine wird von einem freien Träger
betrieben. Im Jahr 2017 wurden dort 223 Beratungen durchgeführt, 2018 waren es
141, wobei der Rückgang der Beratungen mit einer ganzjährigen Erkrankung einer
Mitarbeiterin erklärt wird. Es waren nicht mehr die Kapazitäten vorhanden, alle
Bedarfe zu erfüllen. Neben diesen Einzelfallberatungen ist das Coaching von
Institutionen ein fester Bestandteil der dortigen Arbeit.
Inzwischen
hat das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) das Modellprojekt „Wir vor Ort gegen
sexuelle Gewalt“ aufgelegt, in dem ausschließlich ländliche Regionen bei der
Einrichtung eines solchen Fachberatungs-Angebotes vor Ort unterstützt werden
sollen. Auch dies macht deutlich, dass insgesamt ein relevanter Bedarf gesehen
wird. Frau Dezernentin Ritzerfeld hat daraufhin mehrere Träger im Kreis auf das
Projekt aufmerksam gemacht; der KSB hat zwischenzeitlich zurückgemeldet, dass
er nach wie vor Interesse daran hat, eine entsprechende Beratungsstelle im
Kreis aufzubauen, und sich deshalb auf das Projekt beworben hat.
Im
Rahmen der Besprechung der Jugendamtsleitungen im Kreis Heinsberg am 04.09.2019
wurde die Thematik grundsätzlich und sehr ausführlich erörtert mit dem
Ergebnis, dass sich die Jugendämter im Kreis Heinsberg gemeinsam dafür
aussprechen, die Einrichtung einer Fachberatungsstelle bei Misshandlung oder sexueller
Gewalt in der Region anzustreben. Diese Erklärung erfolgte völlig unabhängig
von dem ohnehin frühestens in einem Jahr zu erwartenden Ergebnis der vg.
Bewerbung des KSB. Das Kreisjugendamt hat sich bereit erklärt, die Federführung
in dieser Angelegenheit zu übernehmen. Eine Finanzierung (ohne Bundesförderung)
könnte - analog zu den Erziehungsberatungsstellen der Caritas und der AWO - aus
dem Kreishaushalt über die allgemeine Kreisumlage erfolgen, da sich auch dieses
Beratungsangebot an die Bürgerinnen und Bürger aller kreisangehörigen Kommunen
richtet.
Im
Vorfeld einer eventuellen Umsetzung wären zahlreiche juristische und praktische
Fragen zu klären. Hierzu erscheint jedoch zunächst ein entsprechendes Mandat
des Ausschusses erforderlich, wonach es politisch gewollt ist, dieses
Beratungsangebot zu schaffen, und auch die Bereitschaft besteht, hierfür Mittel
einzusetzen.