Betreff
Verwendung des Jahresüberschusses 2018
Vorlage
0181/2019
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 3.169.301,58 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
 


Gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung (KrO NRW) in Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung (GO NRW) ist mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch einen Kreistagsbeschluss zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Das Haushaltsjahr 2018 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.169.301,58 € aus. In der Haushaltsplanung 2018 wurde ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 2.770.940,15 € ausgewiesen, so dass sich eine Verbesserung in Höhe von 5.940.241,73 € ergibt. Somit ist der Haushalt im Ergebnis strukturell ausgeglichen. Mit dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz wurden die Vorgaben in Bezug auf die Ausgleichsrücklage geändert. Bisher durften Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage maximal bis zu einer Höhe von einem Drittel des Eigenkapitals zugeführt werden. Diese Regelung ist entfallen. Gemäß § 56a Satz 2 KrO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss des Kreistages zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen Bestand von mindestens 3 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses des Kreises aufweist. Mit Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zum „Inkrafttreten des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes und der Kommunalhaushaltsverordnung NRW“ vom 17.05.2019 sowie den hierzu ergangenen Ausführungen ist diese neue Vorschrift bereits für den Jahresabschluss 2018 anwendbar. Demnach gilt folgende Berechnung:


 

 

Eigenkapital zum 31.12.2018

 69.850.045,68 €

   davon: Allgemeine Rücklage

 44.796.355,75 €

   davon: Ausgleichsrücklage

 21.884.388,35 €

   davon: Jahresüberschuss

 3.169.301,58 €

3 % der Bilanzsumme des Kreises Heinsberg i.H.v. 405.924.028,68 €

12.177.720,86 €

Jahresüberschuss 2018

 3.169.301,58 €

   davon: Zuführung zur Ausgleichsrücklage

 3.169.301,58 €

   davon: Zuführung zur Allgemeinen Rücklage

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neue Ausgleichsrücklage zum 01.01.2019

 25.053.689,93 €

neue Allgemeine Rücklage zum 01.01.2019

 44.796.355,75 €

Eigenkapital zum 01.01.2019

 69.850.045,68 €