Beschlussvorschlag:
1. Der
Kreistag des Kreises Heinsberg stellt gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW
(GO NRW) den geprüften Jahresabschluss des Kreises Heinsberg zum 31.12.2012 mit
der Bilanzsumme von 359.734.018 € fest.
2. Die Kreistagsmitglieder erteilen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW dem Landrat für den Jahresabschluss des Kreises zum 31.12.2012 vorbehaltlos Entlastung.
Gemäß § 53 Abs. 1
KrO NRW in Verbindung mit § 95 GO NRW hat der Kreis zum Schluss jedes
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss
muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln. Dabei ist er zu erläutern.
Den mit Datum vom
10.07.2013 vom Kreiskämmerer aufgestellten und vom Landrat bestätigten Entwurf
des Jahresabschlusses hat der Kreistag am 18.07.2013 zur Kenntnis genommen und
diesen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung zugeleitet.
Nach § 101 Abs. 1 GO
NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und bedient sich
hierzu nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. § 103 Abs. 5 GO
NRW eröffnet die Möglichkeit, dass sich die örtliche Rechnungsprüfung mit
Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen kann.
Mit Beschluss vom 10.12.2012 hat der
Rechnungsprüfungsausschuss auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes der
Beauftragung der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, Heinsberg, zur Prüfung des
Jahresabschlusses 2012 zugestimmt.
Der Jahresabschluss
war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Die HS-Regio
Wirtschaftsprüfung GmbH hat mit diesen Maßgaben in Zusammenarbeit mit dem
Rechnungsprüfungsamt die Prüfung des Jahresabschlusses durchgeführt und über
die Prüfung einen Bericht erstellt. Dieser Bericht schließt mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die Prüfung durch
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde durch weitergehende Prüfungen bezogen
auf die laufende Überwachung der Haushaltsbewirtschaftung, des Vergabewesens
und die Prüfung der Gebührenhaushalte durch das Rechnungsprüfungsamt ergänzt.
Das Rechnungsprüfungsamt schließt sich dem uneingeschränkten Bestätigungsmerk der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH an.
Beratungsfolge |
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