Betreff
Durchführung des Landesprogramms "KulturRucksack NRW" im Jahr 2020
Vorlage
0204/2019
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Heinsberg  beteiligt sich unter dem Vorbehalt einer Förderung durch das Land im Jahr 2020 am Landesprogramm „KulturRucksack NRW“. Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen Kulturprojekte zu realisieren.  


Seit dem Jahr 2013 beteiligt sich der Kreis Heinsberg auf der Grundlage des Beschlusses des Kreisausschusses vom 13.12.2012 am Landesprogramm „KulturRucksack NRW“, das sich an Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren wendet. Das Land stellt den Kommunen, die sich an diesem Programm beteiligen, jährlich einen Betrag in Höhe von 4,40 € pro Kind/Jugendlichem zur Verfügung. Mit Zuwendungsbescheid vom 30.01.2019 hat das Ministerium -  wie in jedem Jahr - mitgeteilt, dass davon ausgegangen werde, dass „die Kommune/der Verbund zur Durchführung des Programms „KulturRucksack NRW“ einen angemessenen Eigenanteil erbringt“. Für das Jahr 2019 wurden dem Kreis Heinsberg pauschale Landesmittel in Höhe von 53.570,00 € im Rahmen des Förderprogramms „KulturRucksack NRW“ zur Verfügung gestellt; zusätzlich stehen im Haushalt Kreismittel zur Umsetzung dieses Landesprogramms in Höhe von 13.800,00 € bereit. Aufgrund der angemeldeten Projekte werden in diesem Jahr voraussichtlich ca. 800 Kinder und Jugendliche an dem Landesprogramm teilnehmen. Es wurden seitens des Kreises Heinsberg insgesamt 52 kreative Projekte aus verschiedenen Bereichen (z. B. Mal-, Druck- und Graffitiprojekte, Skulpturen und Mosaik, Weben und Nähen,  Glas- und Papierkunst, Literatur, Film und Hörspiel) mit einem Gesamtfinanzvolumen in Höhe von ca. 64.000,00 € bewilligt.

 

Es ist davon auszugehen, dass das zur Verfügung stehende Gesamtfinanzvolumen in Höhe von 67.370,00 € bis zum Jahresende nahezu ausgeschöpft wird.

 

Das Landesprogramm wird sehr gut angenommen und ist geeignet, Kinder und Jugendliche für Kultur zu begeistern. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Projekt vorbehaltlich einer Zuwendung entsprechender Mittel durch das Land auch im Jahr 2020 fortzuführen. Finanzmittel in Höhe von 67.500,00 € (voraussichtliche Landesförderung in Höhe von 54.000,00 € (80 %) und Anteil des Kreises in Höhe von 13.500,00 € (20 %)) sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 berücksichtigt.