Beschlussvorschlag:
Der Satzungsentwurf wird zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss
verwiesen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 enthält insbesondere folgende Festsetzungen:
|
Entwurf der Haushaltssatzung
2020 |
§ 1 Ergebnisplan
a) Gesamtbetrag der Erträge 354.238.813
EUR
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen 360.113.813
EUR
Finanzplan
a) Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 351.831.548 EUR
b) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 347.672.263
EUR
c)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 12.364.526 EUR
d) Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 37.988.847
EUR
e)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.090.521 EUR
f)
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 69.763 EUR
§ 2
Gesamtbetrag der Kredite 10.080.921 EUR
§ 3 Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen 7.401.520
EUR
§ 4 Verringerung
der Ausgleichsrücklage 5.875.000
EUR
§ 5 Höchstbetrag
der Kredite zur Liquiditätssicherung 15.000.000 EUR
§ 6 Hebesatz der Kreisumlage
a)
allgemeine Kreisumlage 34,679
v. H.
b) Mehrbedarf zu den Jugendamtskosten 23,197
v. H.
c) Mehrbedarf zu den Kosten des
Kreisgymnasiums Heinsberg
Gemeinde Gangelt
0,047 v. H.
Stadt Geilenkirchen 0,009 v. H.
Stadt Heinsberg 0,192 v. H.
Stadt Hückelhoven 0,002
v. H. Gemeinde Selfkant
0,079 v. H.
Gemeinde Waldfeucht
0,316 v. H.
Stadt Wassenberg
0,061 v. H.
d)
Mehrbedarf zu den Kosten der Kreismusikschule
Stadt Erkelenz
0,393 v. H.
Gemeinde Gangelt 0,037
v. H.
Stadt Geilenkirchen
0,031 v. H.
Stadt Heinsberg 0,004
v. H.
Stadt Hückelhoven 0,207
v. H.
Gemeinde Selfkant 0,004
v. H.
Stadt Übach-Palenberg 0,170
v. H.
Gemeinde Waldfeucht 0,013
v. H.
Stadt Wassenberg 0,143
v. H.
Stadt Wegberg 0,186
v. H.
e)
Mehrbedarf zu den Kosten für
die Jakob-Muth-Schule
Stadt Erkelenz 0,018
v. H.
Gemeinde Gangelt 0,579
v. H.
Stadt Geilenkirchen
0,769 v. H.
Stadt Heinsberg 0,574
v. H.
Stadt Hückelhoven 0,027
v. H.
Gemeinde Selfkant 0,665
v. H.
Stadt Übach-Palenberg 0,532
v. H.
Gemeinde Waldfeucht 0,841
v. H.
Stadt Wassenberg 0,438
v. H.
Stadt Wegberg 0,062
v. H.
§ 7 Die
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entfällt.
§ 8 Soweit im
Stellenplan Stellen als
künftig wegfallend (k. w.)
bezeichnet sind, dürfen
diese
Stellen
bei Freiwerden nicht mehr besetzt werden.
Die
Stellen, die als künftig umzuwandeln (k. u.) bezeichnet sind,
dürfen bei Freiwerden nur
entsprechend der durch den
Stellenplan bestimmten Besoldungsgruppe wieder besetzt werden.
Wird einer
Beamtin oder einem Beamten ein Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen,
so
kann sie/er mit
Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen
werden, soweit
während dieser Zeit
die Obliegenheiten des
verliehenen oder eines
gleichartigen
Amtes tatsächlich wahrgenommen wurden und die Planstelle, in die eingewiesen
wird, besetzbar
war.
Bei der Berechnung der Kreisumlage wurde auf der Basis der
Modellrechnung zum GFG 2020 von Kreisumlagegrundlagen i.H.v. 370.253.783 €
ausgegangen. Für die Berechnung der Landschaftsumlage wurden die
Kreisschlüsselzuweisungen i.H.v. 46.697.039 € hinzugerechnet und die
Abrechnungsbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW i.H.v.
1.227.400 € abgezogen. Hieraus ergeben sich die Umlagegrundlagen i.H.v.
415.723.422 €. Entsprechend des aktuellen Haushaltsentwurfes des
Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2020/21 wird für die zu
entrichtende Landschaftsumlage 2020 ein Hebesatz von 15,20 v. H. zugrunde
gelegt.
Zum Ausgleich des Ergebnisplanes wurde eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 5.875.000 € vorgesehen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wird den Mitgliedern des Kreistages im Rahmen der Sitzung zugeleitet.
Mit der als Anlage 1 beigefügten Fassung der Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts 2020 wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 04.10.2019 über die wesentlichen Inhalte der Haushaltsplanung 2020 informiert und das gesetzlich vorgeschriebene Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO fristgerecht eingeleitet. Diesem Schreiben waren die nach § 55 KrO notwendigen Informationen zum Entwurf des Kreishaushalts 2020 beigefügt.
Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg erklärt mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom 30.10.2019, dass keine Einwendungen erhoben werden und von dem Recht zur Anhörung in der Sitzung des Finanzausschusses am 28.11.2019 kein Gebrauch gemacht wird.
Mit Schreiben vom 06.11.2019 informierte der Kreis die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden über die Änderungen in Zusammenhang mit der am 06.11.2019
veröffentlichten Modellrechnung zum GFG 2020 und aktualisierte die
entsprechenden Eckdaten zum Kreishaushalt 2020 (Anlage 3). Der Ansatz
der Kreisumlage verbleibt unverändert bei 128,4 Mio. €. Der Hebesatz beträgt
nach Anpassung an die neue Umlagegrundlage 34,679 v. H. und der Hebesatz der
Jugendamtsumlage beträgt nun 23,197 v. H.
Bis zum 07.11.2019 wurden keine weiteren Stellungnahmen seitens der kreisangehörigen Städte und Gemeinden abgegeben.