Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und
Strukturwandel nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Im
Landesentwicklungsplan NRW wird in Geilenkirchen-Lindern eine Fläche von rd.
240 ha für landesbedeutsame flächenintensive industrielle Großvorhaben
gesichert („LEP VI-Fläche“, Ziel 6.4-2 im Landesentwicklungsplan NRW). Seit
1992 wurden im Plangebiet insgesamt rd.
142 ha Flächen von der NRW.URBAN GmbH & Co. KG im Treuhandauftrag des
Landes und von der Stadt Geilenkirchen erworben. In Nordrhein-Westfalen
sind insgesamt vier solcher
Flächen ausgewiesen. Eine Entwicklung und Vermarktung der Fläche in
Geilenkirchen-Lindern scheiterte bisher u.a. an der fehlenden
ortsdurchfahrtsfreien über-örtlichen Verkehrsanbindung sowie dem bisher geforderten
Mindestflächenbedarf von 80 ha.
Mit dem „Entfesselungspakt II NRW“ wurde der bisher geltende
Mindestflächenbedarf für Erstansiedlungen auf 50 ha reduziert, der nun auch von
Unternehmensverbünden in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund von geänderten
Rahmenbedingungen wie bspw. dem Baubeginn der L364n und die Anbindung an die
A46 hatte das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und
Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die NRW.URBAN GmbH & Co. KG im
vergangenen Jahr mit der Entwicklung einer möglichen Träger- und
Projektstruktur im Rahmen eines einjährigen, kooperativen Planungsprozesses
beauftragt. Diesem lag die Fragestellung zugrunde, welche Maßnahmen und
Entwicklungszeiträume notwendig sind, um in Geilenkirchen-Lindern einen
landesbedeutenden Industriestandort zu entwickeln. Die Bearbeitung erfolgte in
einem einjährigen Arbeitsprozess in unter-schiedlichen Arbeitsgruppen unter
Federführung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH
und der NRW.URBAN GmbH & Co. KG unter aktiver Mit-wirkung der Städte Heinsberg, Hückelhoven und
Geilenkirchen sowie des Kreises Heinsberg.
Als
gemeinsame Planungsgrundlage wurde ein städtebauliches Konzept (50
ha-Cluster-Konzept) entwickelt, das die Anordnung von drei Entwicklungsbereichen
vorsieht, die jeweils eine Fläche von rund 50 ha umfassen. Eine Ausweitung der
Cluster ist über drei Er-weiterungsflächen möglich. Die Entwicklung des
Industriegebiets ist in zwei Planungs-abschnitten angedacht. Ein weiterer
Bestandteil bezieht sich auf die infrastrukturelle An-bindung bspw. über einen
Gleisanschluss. Die Investitionskosten belaufen sich auf schätzungsweise 97 Mio. Euro, die ggf.
durch Fördermittel finanziert werden sollen.
Zur
Etablierung der Fläche und mit Blick auf die internationale Vermarktung des
Industriestandorts soll der Standort zukünftig unter der Wortmarke FUTURE SITE
InWEST positioniert werden. Für
die angestrebte Zusammenarbeit der beteiligten Akteure ist die Gründung einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vorgesehen.
In seiner Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Strukturwandel am 21.11.2019 wurde über das Thema berichtet. In der Sitzung wird Herr Geschäftsführer Schirowski (WFG) zu dem Thema vortragen.