Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und
Strukturwandel nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Um
den Strukturwandel in den Kohleregionen zu unterstützen, werden bis
voraussichtlich zum Jahr 2038 bis zu 40 Milliarden Euro durch den Bund
investiert. Davon entfallen bis zu 15 Milliarden Euro (37 %) auf das Rheinische
Revier (Finanzhilfen des Bundes und direkte
Förderung durch den Bund). Die Länder leisten hierbei den durch das
Grundgesetz vorgeschriebenen Eigenanteil. Die Finanzhilfen werden in
mehrjährige Förderperioden aufgeteilt (Förderperiode 1: 2020 bis einschließlich
2026, Förderperiode 2: 2027 bis einschließlich 2032, Förderperiode 3: 2033 bis
einschließlich 2038).
Das
noch zu verabschiedende „Strukturstärkungsgesetz
Kohleregionen“ soll einen Rechtsrahmen für die vom Ausstieg aus der
Kohleverstromung betroffenen Länder und Kommunen schaffen. Grundlage für den
Gesetzesentwurf bilden die im Frühjahr 2019 vorgelegten Empfehlungen der Kommission
"Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" und die daraus von der
Bundesregierung extrahierten Eckpunkte.
Ergänzend
sieht die Bundesregierung vor, ein Bundesförderprogramm „Zukunft Revier“
aufzulegen, mit dem sie die Braunkohlereviere und strukturschwachen
Steinkohlekraftwerksstandorte zu bundesweiten Modellregionen einer
treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung
machen will. Die Einzelheiten sollen noch in einer Förderrichtlinie des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie geregelt werden.
Zuständig für den Strukturwandel im Rheinischen Revier ist
die Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR). Diese hat Ende 2019 eine erste
abgestimmte Fassung eines Wirtschafts- und Strukturprogramms (WSP) aufgestellt.
In Expertenkonsortien erarbeiten 7 sogenannte Revierknoten (Energie; Industrie;
Infrastruktur & Mobilität; Agrobusiness und Ressource; Raum; Innovation und
Bildung; Internationale Bau- und Technologieausstellung / ITBA) die
inhalt-liche Basis für künftige Förderprogramme. Im Oktober und November 2019
fanden Fachveranstaltungen, Aufrufe zu Projektvorschlägen sowie
Expertenworkshops statt.
Bis
zum 15.11.2019 wurden Entwürfe für Teilkonzepte erstellt, welche am 05.12.2019
als Teil des „Wirtschafts- und Strukturprogramms 1.0“ beschlossen wurden.
Dieses wurde am 13.12.2019 im Rahmen einer Revierkonferenz vorgestellt. Die
Beteiligung von Kommunen, Verbänden u.a. ist in der ersten Jahreshälfte 2020
vorgesehen. Das „Wirtschafts- und
Strukturprogramm 1.1“ wird nach aktuellem Stand im Dezember 2020 im
Rahmen einer Revierkonferenz vorgestellt und im Laufe des Strukturwandels bis
2038 überprüft und angepasst werden.
Weiterhin
soll ein Masterplan Rheinisches Revier
entwickelt werden. Der Regionalrat Köln hat in seiner Sitzung am 27.09.2019
beschlossen, „die Bezirksregierung zu beauftragen, in Abstimmung mit der
Bezirksregierung Düsseldorf und den dortigen, politischen Fraktionen des
Regionalrates einen gemeinsamen Masterplan für das Rheinische Revier zu
erstellen, der die Grundlage für die weiteren Überlegungen zur Erstellung eines
Leitbildes durch die ZRR darstellen soll“. Einen entsprechenden Beschluss hat
der Regionalrat Düsseldorf in seiner Sitzung am 25.09.2019 gefasst. Die
Erstellung des Masterplans soll in drei Teilabschnitten erfolgen:
- Bestandsaufnahme aller
bestehenden Planungen
- Darstellung der
Übereinstimmungen und Konflikte sowie Lösungsansätze
- Ergänzung fehlender Teile, die
sich aufgrund des Strukturwandels ergeben, sowie Quantifizierung des
zusätzlichen regionalen Flächenbedarfs aufgrund des Strukturwandels.
Der
Masterplan soll bis zum Frühjahr 2020 fertiggestellt werden. Somit wird der
Masterplan auch in den Prozess der Aufstellung des o. a. Wirtschafts- und
Strukturprogramms eingehen können.
Im Rahmen des Sofortprogramms Kohlekommission
haben sich Bund und Länder im
April 2019 auf ein Sofortprogramm für die Braunkohlereviere mit einem Volumen
von insgesamt 260 Mio. EUR geeinigt. Davon entfallen auf das Rheinische Revier
90 Mio. Euro. Mit dem Sofortprogramm sollen erste Impulse für den
Strukturwandel im Rheinischen Revier zu einer Modellregion für
Energieversorgungs- und Ressourcensicherheit gesetzt werden. Die Maßnahmen des
Sofortprogramms sollen aus bestehenden Programmen des Bundes vorrangig
gefördert werden.
In der Sitzung wird Herr Geschäftsführer Schirowski (WFG) umfassend zu dem Thema vortragen.