Betreff
Strukturwandel in der Region und im Kreis Heinsberg - Zukunftsgestaltung Rheinisches Revier
Vorlage
0238/2019
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Um den Strukturwandel in den Kohleregionen zu unterstützen, werden bis voraussichtlich zum Jahr 2038 bis zu 40 Milliarden Euro durch den Bund investiert. Davon entfallen bis zu 15 Milliarden Euro (37 %) auf das Rheinische Revier (Finanzhilfen des Bundes und direkte    Förderung durch den Bund). Die Länder leisten hierbei den durch das Grundgesetz vorgeschriebenen Eigenanteil. Die Finanzhilfen werden in mehrjährige Förderperioden aufgeteilt (Förderperiode 1: 2020 bis einschließlich 2026, Förderperiode 2: 2027 bis einschließlich 2032, Förderperiode 3: 2033 bis einschließlich 2038).

 

Das noch zu verabschiedende „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ soll einen Rechtsrahmen für die vom Ausstieg aus der Kohleverstromung betroffenen Länder und Kommunen schaffen. Grundlage für den Gesetzesentwurf bilden die im Frühjahr 2019 vorgelegten      Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" und die daraus von der Bundesregierung extrahierten Eckpunkte.

 

Ergänzend sieht die Bundesregierung vor, ein Bundesförderprogramm „Zukunft Revier“ aufzulegen, mit dem sie die Braunkohlereviere und strukturschwachen Steinkohlekraftwerksstandorte zu bundesweiten Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung machen will. Die Einzelheiten sollen noch in einer Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie geregelt werden.

 

Zuständig für den Strukturwandel im Rheinischen Revier ist die Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR). Diese hat Ende 2019 eine erste abgestimmte Fassung eines Wirtschafts- und Strukturprogramms (WSP) aufgestellt. In Expertenkonsortien erarbeiten 7 sogenannte Revierknoten (Energie; Industrie; Infrastruktur & Mobilität; Agrobusiness und Ressource; Raum; Innovation und Bildung; Internationale Bau- und Technologieausstellung / ITBA) die inhalt-liche Basis für künftige Förderprogramme. Im Oktober und November 2019 fanden Fachveranstaltungen, Aufrufe zu Projektvorschlägen sowie Expertenworkshops statt.

 

Bis zum 15.11.2019 wurden Entwürfe für Teilkonzepte erstellt, welche am 05.12.2019 als Teil des „Wirtschafts- und Strukturprogramms 1.0“ beschlossen wurden. Dieses wurde am 13.12.2019 im Rahmen einer Revierkonferenz vorgestellt. Die Beteiligung von Kommunen, Verbänden u.a. ist in der ersten Jahreshälfte 2020 vorgesehen. Das „Wirtschafts- und      Strukturprogramm 1.1“ wird nach aktuellem Stand im Dezember 2020 im Rahmen einer Revierkonferenz vorgestellt und im Laufe des Strukturwandels bis 2038 überprüft und angepasst werden.

 

Weiterhin soll ein Masterplan Rheinisches Revier entwickelt werden. Der Regionalrat Köln hat in seiner Sitzung am 27.09.2019 beschlossen, „die Bezirksregierung zu beauftragen, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf und den dortigen, politischen Fraktionen des Regionalrates einen gemeinsamen Masterplan für das Rheinische Revier zu erstellen, der die Grundlage für die weiteren Überlegungen zur Erstellung eines Leitbildes durch die ZRR darstellen soll“. Einen entsprechenden Beschluss hat der Regionalrat Düsseldorf in seiner Sitzung am 25.09.2019 gefasst. Die Erstellung des Masterplans soll in drei Teilabschnitten erfolgen:

- Bestandsaufnahme aller bestehenden Planungen

- Darstellung der Übereinstimmungen und Konflikte sowie Lösungsansätze

- Ergänzung fehlender Teile, die sich aufgrund des Strukturwandels ergeben, sowie Quantifizierung des zusätzlichen regionalen Flächenbedarfs aufgrund des Strukturwandels.

Der Masterplan soll bis zum Frühjahr 2020 fertiggestellt werden. Somit wird der Masterplan auch in den Prozess der Aufstellung des o. a. Wirtschafts- und Strukturprogramms eingehen können.

 

Im Rahmen des Sofortprogramms Kohlekommission haben sich Bund und Länder im April 2019 auf ein Sofortprogramm für die Braunkohlereviere mit einem Volumen von insgesamt 260 Mio. EUR geeinigt. Davon entfallen auf das Rheinische Revier 90 Mio. Euro. Mit dem Sofortprogramm sollen erste Impulse für den Strukturwandel im Rheinischen Revier zu einer Modellregion für Energieversorgungs- und Ressourcensicherheit gesetzt werden. Die Maßnahmen des Sofortprogramms sollen aus bestehenden Programmen des Bundes vorrangig gefördert werden.

 

In der Sitzung wird Herr Geschäftsführer Schirowski (WFG) umfassend zu dem Thema vortragen.