Betreff
Land NRW: Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes
Vorlage
0239/2019
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel nimmt die Erläuterungen zur Schnellbusförderung des Landes NRW zur Ergänzung des SPNV-Netzes zur Kenntnis. 


Mit der Novelle des ÖPNV-Gesetzes im Jahr 2016 hat der Landesgesetzgeber die grund-sätzliche Möglichkeit geschaffen, regionale Schnellbuslinien über die SPNV-Aufgabenträger fördern zu lassen. Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) hat im November 2019 beschlossen, aus SPNV-Betriebsmitteln zukünftig bis zu 3,3 Millionen Euro jährlich für die Förderung der Betriebskosten von regionalen Schnellbuslinien zur Verfügung zu stellen. Das Netz soll auf Basis schon bestehender Bahnstrecken und Buslinien entwickelt werden und neben der Verbindungswirkung in den Kreisen vor allem auch als Zubringerverkehr zum SPNV dienen. Das Schnellbus-Angebot soll den lokalen Busverkehr, welcher die maß-geblichen Quellen und Ziele in der Fläche kleinräumig erschließt, ergänzen. Übersteigt die Summe der insgesamt beantragten Fördermittel die verfügbaren Haushaltsmittel, wird über eine Förderung von regionalen Schnellbuslinien unter Berücksichtigung der verkehrlichen Bedeutung entschieden. Es soll zu keinerlei Konkurrenz zum SPNV kommen.

 

Bei der Bewertung der verkehrlichen Bedeutung finden insbesondere folgende Kriterien Berücksichtigung:

  • zusätzliches ÖPNV-Angebot im Vergleich zum bisherigen Angebot,
  • Reisezeitgewinne für die Fahrgäste,
  • Netzwirkung im SPNV-Netz,
  • Anbindung eines Mittelzentrums oder Unterzentrums ohne Anschluss an den SPNV,
  • prognostizierte Fahrgastzahlen,
  • prognostizierte Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) (Umstieg zum Umweltverbund),
  • Bundes-, Landes- oder Kreisgrenzen überschreitende Linien sowie
  • flankierende Beschleunigungsmaßnahmen.

 

Derzeit bestehen im Kreis Heinsberg drei Schnellbuslinien:

SB1              - Erkelenz – Wassenberg – Heinsberg – Geilenkirchen – Übach-Palenberg (WestVerkehr)

SB3              - Geilenkirchen – Gangelt – Süsterseel – Tüddern – Sittard/NL (WestVerkehr)

SB81           - Erkelenz – Rheindahlen – Rheydt – Mönchengladbach (WestVerkehr/ NEWMöBus)

 

 

Um diese Linien zur Förderung anzumelden, sind Anpassungen entsprechend der Qualitätsvorgaben des Landes NRW bzw. des NVR im Bereich der Infrastruktur, Fahrzeuge und Haltestelle, sowie im Fahrplanangebot notwendig.

 

Der Kreis hat die WestVerkehr GmbH mit der Überprüfung der Linienplanungen sowie einer Wirtschaftlichkeitsprognose gem. der Förderrichtlinien des Landes beauftragt. Die Daten werden zur nächsten Sitzung/Schwerpunktsitzung ÖPNV vorliegen.