Betreff
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz
Vorlage
0029/2020
Art
Berichtspunkt

Anfang November wurde trotz heftiger Kritik seitens der Krankenkassen und der Krankenhäuser das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“ beschlossen. Dieses beinhaltet u.a. neue Regelungen zur Prüfung von Krankenhausabrechnungen.

 

Sollten sich bei der Überprüfung durch den Medizinischen Dienst aus dessen Sicht Rechnungsminderungen ergeben - zum Beispiel aufgrund von Fehlbelegungen - hätte die jeweilige Krankenkasse gegenüber dem Krankenhaus Anspruch auf einen Aufschlag in Höhe von mindestens 300 Euro, was als "Strafzahlung" gewertet wird.

 

Einer Fehlbelegung entsprächen auch Fälle, bei denen noch pflegebedürftige Patienten mangels Kurzzeitpflegeplätzen nicht aus der stationären Behandlung entlassen werden könnten, obwohl die medizinische Behandlung abgeschlossen ist.

 

Frau Schößler, Leiterin des Gesundheitsamtes, wird über konkrete Zahlen aus den Krankenhäusern im Kreis Heinsberg berichten.