Anfang November
wurde trotz heftiger Kritik seitens der Krankenkassen und der Krankenhäuser das
„Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“
beschlossen. Dieses beinhaltet u.a. neue Regelungen zur Prüfung von
Krankenhausabrechnungen.
Sollten sich bei der
Überprüfung durch den Medizinischen Dienst aus dessen Sicht
Rechnungsminderungen ergeben - zum Beispiel aufgrund von Fehlbelegungen - hätte
die jeweilige Krankenkasse gegenüber dem Krankenhaus Anspruch auf einen
Aufschlag in Höhe von mindestens 300 Euro, was als "Strafzahlung"
gewertet wird.
Einer Fehlbelegung entsprächen
auch Fälle, bei denen noch pflegebedürftige Patienten mangels
Kurzzeitpflegeplätzen nicht aus der stationären Behandlung entlassen werden
könnten, obwohl die medizinische Behandlung abgeschlossen ist.
Frau Schößler,
Leiterin des Gesundheitsamtes, wird über konkrete Zahlen aus den Krankenhäusern
im Kreis Heinsberg berichten.