Betreff
Masernschutzgesetz
Vorlage
0031/2020
Art
Berichtspunkt
Zum 01. März 2020
ist das sogenannte Masernschutzgesetz in Kraft getreten, welches kein eigenes
Gesetz sondern eine Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes darstellt. Demnach
müssen alle nach dem 31.12.1970 geborenen Personen, die älter als ein Jahr
sind, eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen können, wenn sie in
bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, dort tätig sind oder in
bestimmten Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiten.
Frau Schößler,
Leiterin des Gesundheitsamtes, wird über die Neuerungen und die damit
verbundenen zeitlichen Fristen berichten.