Betreff
Masernschutzgesetz
Vorlage
0031/2020
Art
Berichtspunkt

Zum 01. März 2020 ist das sogenannte Masernschutzgesetz in Kraft getreten, welches kein eigenes Gesetz sondern eine Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes darstellt. Demnach müssen alle nach dem 31.12.1970 geborenen Personen, die älter als ein Jahr sind, eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen können, wenn sie in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, dort tätig sind oder in bestimmten Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiten.

 

Frau Schößler, Leiterin des Gesundheitsamtes, wird über die Neuerungen und die damit verbundenen zeitlichen Fristen berichten.