Betreff
Verpflichtung der Beisitzer/-innen durch den Vorsitzenden
Vorlage
0053/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Die Beisitzerinnen und Beisitzer sind gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung vom Vorsitzenden zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten zu verpflichten. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt.

 

Der Ausschussvorsitzende verliest nachfolgende Verpflichtungsformel:

 

„Die Beisitzer werden zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet.“

 

 

Die Anwesenden bestätigen ihre Verpflichtung.