Beschlussvorschlag:
Die v. g. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 KrO vom 22.04.2020
zur kreisweiten Abwicklung der Ertragsausfälle durch die Aussetzung der
Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat März 2020 wird genehmigt.
Da
die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages erst am 26.05.2020 bzw.
09.06.2020 stattfinden, zur finanziellen Entlastung die Erstattung der
Elternbeiträge für den Monat März 2020 jedoch Ende April 2020 erfolgen sollte,
wurde im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 Satz 4 KrO am 22.04.2020
folgender Beschluss gefasst:
„1.
Auf der Grundlage des Belastungsausgleiches des Landes NRW für den Kreis
Heinsberg in Höhe von 4 Mio. Euro erhalten die kreisangehörigen Kommunen eine
Zuweisung des Kreises zur Kompensation von 50% der Ertragsausfälle bei den
Elternbeiträgen für den Monat März 2020 in folgender Höhe:
Stadt / Gemeinde |
Ausgleichsbetrag: |
Erkelenz |
115.000 € |
Gangelt |
6.250 € |
Geilenkirchen |
58.650 € |
Heinsberg, Stadt |
107.500 € |
Hückelhoven |
88.650 € |
Selfkant |
2.750 € |
Übach-Palenberg |
12.400 € |
Waldfeucht |
3.550 € |
Wassenberg |
7.500 € |
Wegberg |
22.500 € |
gesamt |
424.750 € |
Die
Bewilligung erfolgt ohne gesonderte Bescheiderteilung pauschal als Festbetrag
unter Ausschluss einer Nachfinanzierungsverpflichtung.
2.
Der Jugendamtsumlage wird pauschal ein Betrag in Höhe von 177.400 Euro zur
Kompensation des Ertragsausfalls für den Monat März 2020 zugeordnet.“
Die
unterzeichnete Dringlichkeitsentscheidung, der weitere Erläuterungen entnommen
werden können, ist der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügt.