Betreff
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nach § 50 Abs. 3 KrO NRW zur Erstattung der Entgelte für den Unterricht an der Musikschule des Kreises Heinsberg
Vorlage
0064/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die v. g. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 KrO vom 30.03.2020 zur Erstattung der Entgelte für den Unterricht an der Kreismusikschule wird genehmigt. 


Ab dem 26.02.2020 waren die Schulen im Kreis Heinsberg vorübergehend geschlossen und somit fand seit diesem Zeitpunkt auch an der Musikschule des Kreises Heinsberg kein regulärer Musikschulunterricht statt.

 

Um eine Gleichbehandlung mit den Elternbeiträgen zu erzielen, erscheint es angemessen, die Entgelte für die Musikschule des Kreises Heinsberg ab dem Monat März 2020 zu erstatten.

 

Da die nächsten Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages erst am 26.05.2020 bzw. 09.06.2020 stattfinden, die Erstattung der Beiträge jedoch zeitnah abgewickelt werden sollte, wurde im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 S. 4 KrO am 30.03.2020 folgender Beschluss gefasst:

 

 

„Die Entgelte für den Besuch der Musikschule des Kreises Heinsberg werden ab Monat März 2020 bis zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des regulären Musikschulunterrichtes der Musikschule des Kreises Heinsberg erstattet.“

 

Weitere Einzelheiten können der der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Dringlichkeitsentscheidung entnommen werden.