Betreff
Kreisübergreifende Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs des Kreises Heinsberg
Vorlage
0202/2013
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Schulausschuss des Kreises Heinsberg hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 25.04.2013 mit der kreisübergreifenden Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs des Kreises Heinsberg befasst. In dieser Sitzung hat die Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, die im Februar 2012 mit der Erstellung einer kreisübergreifenden Schulentwicklungsplanung für die drei in der Trägerschaft des Kreises Heinsberg stehenden Berufskollegs beauftragt wurde, den Gutachtenentwurf vorgestellt. Nach Kenntnisnahme dieses „Schulentwicklungsplans Berufskollegs Kreis Heinsberg“ hat der Schulausschuss mehrheitlich beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit den Schulträgern StädteRegion Aachen und Kreis Düren sowie der oberen Schulaufsicht zu führen und gemeinsame Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Sicherung der Berufskollegsangebote in der Region zu entwickeln. Über diesen Beschlussvorschlag hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 07.05.2013 beraten. Landrat Pusch hat in der Sitzung darauf verwiesen, dass der Kreis Düren sowie die StädteRegion Aachen in ihren Planungen noch nicht so weit wie der Kreis Heinsberg seien und daher vorgeschlagen, die Beschlussfassung zunächst zu vertagen. Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen. In der Zwischenzeit fanden Gespräche mit den Leitern der Berufskollegs des Kreises Heinsberg statt mit dem Ziel, eine ausgewogene Planung für den Kreis Heinsberg zu erarbeiten. Kreisübergreifende Gespräche erfolgten noch nicht, da der Schulträger Kreis Heinsberg seit Beginn der Planungen die Ansicht vertritt, dass zunächst  intern abgestimmte Gutachtenentwürfe der jeweiligen Schulträger vorliegen sollten. Auf der Grundlage dieser internen Abstimmungen sollten dann gemeinsame Handlungs- und Gestaltungsstrategien für die zukünftige Ausrichtung der Berufskollegs in der Region entwickelt werden. Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Sicherung der Berufskollegsangebote im Kreis Heinsberg sind auf den Seiten 90 ff. des „Schulentwicklungsplans Berufskollegs Kreis Heinsberg“ - abrufbar unter: www.kreis-heinsberg.de - benannt.

Dazu wurde folgende Zielplanung für die Berufskollegs im Kreis Heinsberg entwickelt, die auf den Seiten 94 und 95 des Gutachtenentwurfs beschrieben ist:

 

„1. Kreisintern ist eine Optimierung der Bildungsangebote an beiden Standorten mit der Konzentration einzelner Bildungsgänge an einem Standort geplant und vereinbart.

 

1.1          Der Kreis Heinsberg setzt auf durchgängige Bildungsangebote von der Berufsvorbereitung bis zur Allgemeinen Hochschulreife. In der Konsequenz sind dabei die folgenden Maßnahme im Blick:

 

-      FOS 13 Bautechnik in Geilenkirchen, Metalltechnik in Erkelenz,

-      Erwerb der Fachhochschulreife wird in den Klassen des dualen Systems ermöglicht,

-      Gestaltungstechnische(r) Assistent/in wird als zusätzliches Angebot für junge Frauen am Standort Geilenkirchen geprüft.

 

1.2          Fachklassenkonzentration an einem Standort im Kreis Heinsberg:

 

-      Büroberufe am Standort Erkelenz, Industriekaufleute am Standort Geilenkirchen,

-      Wirtschaftsgymnasium an einem Standort (Geilenkirchen?).

 

2.       Kreisübergreifend setzt sich der Kreis Heinsberg für ein regional abgestimmtes Bildungsangebot ein. Dazu gehört die regionale Konzentration von Bildungsgängen.

 

2.1     Der Kreis Heinsberg strebt an, die Bildungsgänge des Bauhaupt- und Baunebengewerbes am Standort Geilenkirchen zu beschulen. In diesem regionalen Kompetenzzentrum Bau könnten die Bauberufe aus der gesamten Region zu einem tragfähigen Angebots- und Kompetenzspektrum zusammengefasst werden, wozu auch der Ausbildungsgang Dachdecker gehören sollte.

 

          Kreisintern wären dann auch die Anlagenmechaniker SHK (Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik) von Erkelenz zum neuen Kompetenzzentrum Bau in Geilenkirchen, dagegen die Metallbauer von Geilenkirchen nach Erkelenz zu verlagern.

 

2.2     Der Kreis Heinsberg schlägt vor, den Ausbildungsgang Mechatroniker für die gesamte Region in Aachen zu konzentrieren und somit von Geilenkirchen nach Aachen zu verlagern.

 

3.       Der Kreis Heinsberg will mit einer Arrondierung seine Schullandschaft unter dem Aspekt von Schulgröße und –zuständigkeit neu organisieren.

 

3.1     Mittel- bis längerfristig ist im Kreis Heinsberg die Fusion der beiden Berufskollegs Geilenkirchen (EST) und Wirtschaft vorgesehen. Beide Berufskollegs befinden sich am Standort Geilenkirchen in unmittelbarer Nachbarschaft „unter einem Dach“.

          Das Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen gehört mit dem Nelly-Pütz-Berufskolleg in Düren und dem Berufskolleg Herzogenrath in der StädteRegion Aachen zu den kleineren Berufskollegs in der Region, deren Perspektiven vor dem Hintergrund der zukünftigen demographischen Entwicklung als grenzwertig betrachtet werden müssen.

 

3.2     Der Kreis Heinsberg beabsichtigt, die berufliche Aus- und Fortbildung von Häftlingen in der Justizvollzugsanstalt Heinsberg aus der schulischen Zuständigkeit des Berufskollegs EST Geilenkirchen zu lösen.

 

          Der Kreis Heinsberg wird daher die Initiative ergreifen, damit Justiz- und Schulministerium zu einer anderen Lösung finden, sei es zur Verselbstständigung in der Justizvollzugsanstalt Heinsberg oder der Übernahme durch einen anderen Schulträger.“

 

Die Verwaltung gibt hierzu folgende Anregungen:

 

Der Hinweis zu Punkt 1.2 „Wirtschaftsgymnasium an einem Standort (Geilenkirchen?)“ bei der Standortfrage eines Wirtschaftsgymnasiums erübrigt sich, weil die Schülerzahl für den Standort entscheidend sein wird. Der Klammervermerk sollte daher gestrichen werden.

 

Auch Punkt 3.1, Abs. 2, sollte gestrichen werden, da dieser Absatz Aussagen zum Nelly-Pütz-Berufskolleg in Düren sowie zum Berufskolleg Herzogenrath trifft, für die der Kreis Heinsberg keine Zuständigkeiten hat.

 

Der Berufsschulunterricht in Justizvollzugsanstalten wird in dem Runderlass des Justizministers und des Kultusministers (III B 5.41-1/0 Nr. 270/85) vom 15.08.1985 abschließend geregelt und entspricht der derzeit im Kreis Heinsberg geübten Praxis. Daher sollten die Ausführungen zu Punkt 3.2 ebenfalls gestrichen werden.

 

Das  Gutachten differenziert die Ziele in kreisinterne (siehe Ziffern 1, 1.1, 1.2, 2.1, 3, 3.1, 3.2) und kreisübergreifende (siehe Ziffern 2, 2.1, 2.2) Planungen. Unabhängig von den noch zu führenden Gesprächen mit dem Kreis Düren und der StädteRegion Aachen wäre es denkbar, die kreisinternen Schluss­folgerungen unter Beachtung der Schülerzahlentwicklungen zeitlich unabhängig von den regionalen Abstimmungen umzusetzen.

Über die weitere Vorgehensweise ist zu beraten und ggf. zu beschließen. Vertreter der Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, werden zu diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls anwesend sein.


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin