Betreff
Beantragte Landesförderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien
Vorlage
0068/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss bestätigt per Beschluss die beim NVR eingereichten Förderanträge der Verwaltung zu den Schnellbuslinien SB 1 und SB 3. Bei einer entsprechenden Förderung  sollen die notwendigen Änderungen auf den Linien zum Fahrplanwechsel im Dezember    dieses Jahres umgesetzt werden.

 


In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 28.01.2020 wurde über die Landesförderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes informiert. Die hierzu erlassene Förderrichtlinie des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) enthält im Kreisgebiet Heinsberg sieben grundsätzlich förderfähige Relationen. Voraussetzung ist, dass die Förderkriterien bzgl. Fahrzeugeinsatz, Fahrplanangebot, Schnelligkeit, Direktheit, Evaluation und Infrastruktur erfüllt werden.

 

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der WestVerkehr GmbH die Möglichkeiten geprüft, entsprechende Zuwendungen zu beantragen. Die Kreisverwaltung hat im Rahmen der Richtlinie des ZV NVR für die Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zwei Anträge fristgerecht Ende März beim NVR für die Linien SB 1 und SB 3 im Kreis Heinsberg eingereicht. Hierzu muss eine entsprechende Gremienbeschlussfassung im Nachgang erfolgen.

 

Der zu erwartende Förderbetrag kann in der Sitzung des Kreisausschusses nicht genau beziffert werden.