Betreff
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nach § 50 Abs. 3 KrO zur Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für März und April 2020
Vorlage
0069/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die v. g. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 KrO vom 30.03.2020 zur Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für März und April 2020 wird genehmigt.


Im Wege der Dringlichkeit wurde gem. § 50 Abs. 3 S. 4 KrO am 30.03.2020 folgender Beschluss gefasst:

 

„1. Der Kreis Heinsberg setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten, Offenen Ganztagsschulen und Kindertagespflegen im Hinblick auf die aktuelle Corona-Situation für den Monat April 2020 aus. Sofern Elternbeiträge für den Monat April 2020 trotzdem gezahlt werden, werden diese erstattet.

 

2. Hinsichtlich des Monats März 2020 werden die bereits eingezogenen bzw. gezahlten Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten, Offenen Ganztagsschulen und Kindertagespflegen angesichts der notwendigen Bearbeitungsdauer zu einem späteren Zeitpunkt erstattet. Die Verwaltung setzt sich für eine Beteiligung des Landes NRW an den Ausfallkosten für den Monat März 2020 ein.“

 

Weitere Erläuterungen können der der Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses beigefügten Dringlichkeitsentscheidung entnommen werden.