hier: Auswirkungen auf den Kreishaushalt 2020 und Unterrichtung des Kreistages über
außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die Ausführungen zu den Corona-bedingten finanziellen
Auswirkungen auf den Kreishaushalt 2020 und den hieraus bislang entstandenen
außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW zur
Kenntnis.
Der
Kreishaushalt 2020 wurde von der Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 21.
Februar 2020 genehmigt. Durch den ersten bestätigten Coronavirus-Fall am 25.
Februar 2020 und die anschließend begonnenen Maßnahmen des Krisenstabes zur
Eindämmung des Coronavirus ergaben sich sehr früh und sehr weitreichend die
ersten finanziellen Auswirkungen auf den Kreishaushalt. Mit Email vom 24. März
2020 informierte Herr Landrat Pusch alle Kreistagsfraktionen über eingetretene
und geschätzte Verschlechterungen im Kreishaushalt sowie über die eingeleiteten
Maßnahmen des Kreises und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis
Heinsberg mbH.
Mit
Stand 17. März 2020 wurden Mehraufwendungen in Höhe von rund 4,5 Mio. Euro
und Einnahmeausfälle in Höhe von rund 1 Mio. Euro für den gesamten
Kreishaushalt 2020 erwartet, d.h. eine Verschlechterung gegenüber der Planung
von rund 5,5 Mio. Euro.
Die
Corona-bedingten Auswirkungen auf den Kreishaushalt sind sehr dynamisch, und
die weitere Entwicklung ist derzeit nicht verlässlich abzuschätzen. Zur
besseren Haushaltsüberwachung wurden eigene Buchungsstellen für die
Corona-bedingten Ausgaben eingerichtet (02130200 konsumtiv und I-0213-016
investiv). Zum 17. März 2020 betrug das Ausgabevolumen für Schutzausrüstungen
(Atemschutzmasken u.a.) sowie andere vom Krisenstab veranlasste Ausgaben ca.
2,5 Mio. Euro. Nach aktuellem Stand (06.05.2020) ist dieses Ausgabevolumen
bereits auf rd. 6 Mio. Euro gestiegen. Im
Einzelnen verteilen sich diese Ausgaben wie folgt:
Kategorie |
Betrag |
Schutzausrüstung (insbesondere
Atemschutzmasken) |
5.130.676 € |
Desinfektionsmittel und
Desinfektionsständer |
533.669 € |
Sicherheitsdienst |
36.742 € |
Laborkosten |
52.877 € |
Ausstattungsgegenstände für den
Krisenstab, Bürgertelefon, Gesundheitsamt |
69.373 € |
Mobile Arztpraxis / Testeinrichtungen |
111.724 € |
Verbrauchsmaterial, Einweg- und
Sanitätsmaterial |
17.784 € |
Übernachtungs-, Verpflegungs- und
Bewirtungskosten |
22.094 € |
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit |
13.805 € |
Sonstiges |
6.469 € |
Summe |
5.995.213 € |
Noch nicht eingerechnet sind Einnahmeausfälle
(insbesondere Kindergartenelternbeiträge, VHS-Entgelte, Musikschulentgelte),
Mehraufwendungen für Personal, Auswirkungen auf den ÖPNV-Verlustausgleich bei
der WestVerkehr GmbH und Mehraufwendungen durch zu erwartende erhöhte
Sozialtransferleistungen. Soweit es hierfür eine gesetzliche oder vertragliche
Grundlage gibt, wird die Verwaltung Kostenerstattungen für
Materialbeschaffungen und Dienstleistungen geltend machen.
Aufgrund der besonderen und finanziell
erheblichen Betroffenheit des Kreises Heinsberg hat die Verwaltung am 17. März
2020 eine finanzielle Unterstützung des Landes NRW beantragt. Das Land NRW hat
die außergewöhnliche Belastungssituation des Kreises anerkannt und eine
Zuweisung in Höhe von 4 Mio. Euro gewährt. Hiermit können die
finanziellen Verschlechterungen zumindest teilweise gedeckt werden.
Angesichts der aktuell nicht einschätzbaren
weiteren Entwicklung ist die Haushaltslage trotz der Landeszuweisung sehr
angespannt. Bereits ohne die Corona-bedingten Finanzschäden lag das aus der
Ausgleichsrücklage zu deckende Defizit in der Haushaltsplanung 2020 bei 5,9
Mio. Euro.
Aus den bislang eingetretenen
Verschlechterungen ergibt sich keine Verpflichtung zu einer Nachtragssatzung
gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 81 GO NRW. Die Liquidität des Kreises ist
derzeit gesichert. Liquiditäts- und Investitionskredite mussten bislang nicht
aufgenommen werden.
Mit dieser Berichterstattung erfolgt
gleichzeitig eine Unterrichtung des Kreistages gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
über die bislang entstandenen außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen
infolge der Corona-Pandemie.
Über die weitere Haushaltsentwicklung wird
die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 24. Juni 2020
berichten.
Landrat Pusch erläutert in der Sitzung des
Kreisausschusses die entstandenen, notwendigen Ausgaben. Kämmerer Schmitz weist
auf die besondere Situation hin und erklärt, dass die Landeszuwendung i. H. v.
4 Mio. Euro nur einen Teil der Corona-bedingten Mehraufwendungen, die sich noch
um einige Mio. Euro erhöhen werden, abdeckt. Es werde weiterhin strikt die
Haushaltsdisziplin beachtet.