Betreff
Finanzielle Folgen der Corona-Pandemie;
hier: Auswirkungen auf den Kreishaushalt 2020 und Unterrichtung des Kreistages über
außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW
Vorlage
0076/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag nimmt die Ausführungen zu den Corona-bedingten finanziellen Auswirkungen auf den Kreishaushalt 2020 und den hieraus bislang entstandenen außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW zur Kenntnis.


Der Kreishaushalt 2020 wurde von der Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 21. Februar 2020 genehmigt. Durch den ersten bestätigten Coronavirus-Fall am 25. Februar 2020 und die anschließend begonnenen Maßnahmen des Krisenstabes zur Eindämmung des Coronavirus ergaben sich sehr früh und sehr weitreichend die ersten finanziellen Auswirkungen auf den Kreishaushalt. Mit Email vom 24. März 2020 informierte Herr Landrat Pusch alle Kreistagsfraktionen über eingetretene und geschätzte Verschlechterungen im Kreishaushalt sowie über die eingeleiteten Maßnahmen des Kreises und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH.

 

Mit Stand 17. März 2020 wurden Mehraufwendungen in Höhe von rund 4,5 Mio. Euro und Einnahmeausfälle in Höhe von rund 1 Mio. Euro für den gesamten Kreishaushalt 2020 erwartet, d.h. eine Verschlechterung gegenüber der Planung von rund 5,5 Mio. Euro.

 

Die Corona-bedingten Auswirkungen auf den Kreishaushalt sind sehr dynamisch, und die weitere Entwicklung ist derzeit nicht verlässlich abzuschätzen. Zur besseren Haushaltsüberwachung wurden eigene Buchungsstellen für die Corona-bedingten Ausgaben eingerichtet (02130200 konsumtiv und I-0213-016 investiv). Zum 17. März 2020 betrug das Ausgabevolumen für Schutzausrüstungen (Atemschutzmasken u.a.) sowie andere vom Krisenstab veranlasste Ausgaben ca. 2,5 Mio. Euro. Nach aktuellem Stand (06.05.2020) ist dieses Ausgabevolumen bereits auf rd. 6 Mio. Euro gestiegen. Im Einzelnen verteilen sich diese Ausgaben wie folgt:


 


Kategorie

Betrag

Schutzausrüstung (insbesondere Atemschutzmasken)

5.130.676 €

Desinfektionsmittel und Desinfektionsständer

533.669 €

Sicherheitsdienst

36.742 €

Laborkosten

52.877 €

Ausstattungsgegenstände für den Krisenstab, Bürgertelefon, Gesundheitsamt

69.373 €

Mobile Arztpraxis / Testeinrichtungen

111.724 €

Verbrauchsmaterial, Einweg- und Sanitätsmaterial

17.784 €

Übernachtungs-, Verpflegungs- und Bewirtungskosten

22.094 €

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

13.805 €

Sonstiges

6.469 €

Summe

5.995.213 €

 

Noch nicht eingerechnet sind Einnahmeausfälle (insbesondere Kindergartenelternbeiträge, VHS-Entgelte, Musikschulentgelte), Mehraufwendungen für Personal, Auswirkungen auf den ÖPNV-Verlustausgleich bei der WestVerkehr GmbH und Mehraufwendungen durch zu erwartende erhöhte Sozialtransferleistungen. Soweit es hierfür eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage gibt, wird die Verwaltung Kostenerstattungen für Materialbeschaffungen und Dienstleistungen geltend machen.

 

Aufgrund der besonderen und finanziell erheblichen Betroffenheit des Kreises Heinsberg hat die Verwaltung am 17. März 2020 eine finanzielle Unterstützung des Landes NRW beantragt. Das Land NRW hat die außergewöhnliche Belastungssituation des Kreises anerkannt und eine Zuweisung in Höhe von 4 Mio. Euro gewährt. Hiermit können die finanziellen Verschlechterungen zumindest teilweise gedeckt werden.

 

Angesichts der aktuell nicht einschätzbaren weiteren Entwicklung ist die Haushaltslage trotz der Landeszuweisung sehr angespannt. Bereits ohne die Corona-bedingten Finanzschäden lag das aus der Ausgleichsrücklage zu deckende Defizit in der Haushaltsplanung 2020 bei 5,9 Mio. Euro.

 

Aus den bislang eingetretenen Verschlechterungen ergibt sich keine Verpflichtung zu einer Nachtragssatzung gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 81 GO NRW. Die Liquidität des Kreises ist derzeit gesichert. Liquiditäts- und Investitionskredite mussten bislang nicht aufgenommen werden.

 

Mit dieser Berichterstattung erfolgt gleichzeitig eine Unterrichtung des Kreistages gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW über die bislang entstandenen außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen infolge der Corona-Pandemie.

 

Über die weitere Haushaltsentwicklung wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 24. Juni 2020 berichten.

 

Landrat Pusch erläutert in der Sitzung des Kreisausschusses die entstandenen, notwendigen Ausgaben. Kämmerer Schmitz weist auf die besondere Situation hin und erklärt, dass die Landeszuwendung i. H. v. 4 Mio. Euro nur einen Teil der Corona-bedingten Mehraufwendungen, die sich noch um einige Mio. Euro erhöhen werden, abdeckt. Es werde weiterhin strikt die Haushaltsdisziplin beachtet.