Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Dringlichkeitsentscheidung wird zugestimmt.
Bestätigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Genehmigung der Anträge auf Bewilligung von Betriebskosten für Tageseinrichtungen für Kinder und für Tagespflege
Für
den 11.03.2020 war eine Jugendhilfeausschusssitzung geplant, die wegen
Coronavirus abgesagt werden musste. Ein wichtiger Teil dieser Sitzung war als
TOP 4 die o. a. Anträge.
Fristgemäß
müssen zum 15.03.2020 die Anträge auf Betriebskostenzuschuss beim
Landesjugendamt mit Zustimmung des Jugendhilfeausschusses gestellt werden.
Grundlage dieser Anträge ist die Jugendhilfeplanung, die zwischen dem Jugendamt
und den Kita-Trägern im Vorfeld der Sitzung abgestimmt wurde.
Wegen
Ausfall der Jugendhilfeausschusssitzung wird im Wege der Dringlichkeit gem. §
50 Abs. 3 Satz 2 KrO folgender Beschluss gefasst:
„Der
in den Anlagen 1-3 dargestellten Jugendhilfeplanung für Kita-Plätze und
Tagespflege wird zugestimmt“