Beschlussvorschlag:
Die Änderung der Elternbeitragssatzung wird wie vorgeschlagen beschlossen.
Aus
folgenden Gründen ist es erforderlich, die Elternbeitragssatzung zu ändern:
Im
neuen Kinderbildungsgesetz, welches im August 2020 in Kraft tritt, wurde die
Beitragsfreiheit von einem Jahr auf 2 Jahre angehoben. Gem. § 50 KiBiz „ist die
Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder
Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr
vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden
Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.“
Wie
bereits ausgeführt wurden die Leitlinien zur Tagespflege geändert. Dadurch ergibt
sich eine Änderung der Anlagen der Elternbeitragssatzung
(Elternbeitragstabelle).
Weiterhin
wurde die Elternbeitragsabteilung durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Bei
dieser Überprüfung wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes auf fehlende
Inhalte der Elternbeitragssatzung hingewiesen. Diese Änderungen (u. a. Aufnahme
des KindergeldPlus) wurden nun in der Elternbeitragssatzung vorgenommen.
Die
Neufassung der Elternbeitragssatzung sowie die Elternbeitragstabellen sind der
Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses beigefügt.