Betreff
Änderung der Entgeltordnung für die Musikschule des Kreises Heinsberg
Vorlage
0093/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Entgeltordnung der Kreismusikschule wird mit Wirkung zum 01.08.2020 entsprechend dem als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreistages beigefügten Entwurf neu gefasst.  

 


Bedingt durch das Coronavirus wurde die Kreismusikschule am 26.02.2020 geschlossen. Nachdem sich abzeichnete, dass die Schließung länger andauern würde, wurde der Unterrichtsbetrieb nach und nach auf digitale Formate umgestellt. Seit 07.05.2020 ist der Einzelunterricht unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Nach Umsetzung der Vorgaben zu Hygiene- und Abstandsregelungen kann der Präsenzunterricht in der Kreismusikschule seit dem 11.05.2020 nur in eingeschränktem Umfang wieder angeboten werden. Bekanntlich unterrichtet die Kreismusikschule dezentral an den allgemeinbildenden Schulen im Kreisgebiet.

 

Aufgrund der aktuellen Krisenlage und des auch für die allgemeinbildenden Schulen eingeschränkten Schulbetriebes bedarf es zahlreicher Abstimmungen, ob, zu welchen Zeiten und in welchem Umfang an diesen Schulen der Unterricht der Kreismusikschule stattfinden kann. Hinzu kommen umfangreiche Hygienemaßnahmen, gerade im Hinblick auf das schulische Angebot für Bläser/innen und Sänger/innen. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist anzunehmen, dass die Kreismusikschule auch im kommenden Schuljahr neben den Präsenzstunden weiter auf digitale Formate zurückgreifen muss. Zur Klarstellung, dass auch für diese digitalen Unterrichtsangebote Entgelte nach Maßgabe der gültigen Entgeltordnung erhoben werden, sollte die Entgeltordnung für die Musikschule des Kreises Heinsberg, Stand 01.01.2019, redaktionell überarbeitet werden.

 

Die Formulierungen

 

„Für den Besuch der Kreismusikschule werden Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhoben:“ und

 

„2. Besuchen mehrere Kinder eines Erziehungsberechtigten die Kreismusikschule ermäßigt sich das Entgelt…“

 

sollten wie folgt neu formuliert werden:

 

„Für die Teilnahme am Unterricht der Kreismusikschule werden Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhoben:“ und

 

 

 

 

„2. Nehmen mehrere Kinder eines Erziehungsberechtigten am Unterricht der Kreismusikschule teil, ermäßigt sich das Entgelt…“ (Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreistages)

 

Durch diese redaktionellen Änderungen wird  auch der Personenkreis erfasst, der die digitalen Unterrichtsformate in Anspruch nimmt.