Betreff
Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 08.10.2019 gemäß § 5 der Geschäftsordnung: Prüfauftrag Ausweitung von Schnellbuslinien
Vorlage
0096/2020
Art
Anfrage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel beschließt, die Verwaltung in Kooperation mit der WestVerkehr zu beauftragen, den Ausbau des Schnellbusnetzes im Kreis Heinsberg und darüber hinaus voranzutreiben.

 


Mit Schreiben vom 08.10.2019 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel, Herrn Franz-Michael Jansen, hat die CDU-Kreistagsfraktion nach § 5 der Geschäftsordnung beantragt, der Fachausschuss möge folgenden Beschluss   fassen:

 

“Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit der WestVerkehr GmbH, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Ausweitung des vorhandenen Schnellbusliniennetzes realisiert werden kann. Insbesondere Verbindungen in die Niederlande, Mönchengladbach, Düsseldorf und Aachen sollten dabei im Fokus stehen. Finanzierungsmöglichkeiten über bestehende Verkehrsverbünde sind zu prüfen.“

 

Über den als Anlage der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 21.11.2019 beigefügten Antrag der CDU-Kreistagsfraktion wurde in dieser Sitzung kontrovers diskutiert und die Beratung bis zur Schwerpunktsitzung „ÖPNV“ vertagt.

 

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln als zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Anfrage bzgl. der Freigabe der Seitenstreifen auf Bundesautobahnen zur Nutzung durch Schnellbusse gestellt, mit der Bitte, diese in Abstimmung mit der Bezirks-regierung Düsseldorf zu beantworten. Eine abschließende Antwort steht noch aus.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 28.01.2020 wurde über die Landesförderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes informiert. Die hierzu erlassene Förderrichtlinie des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (NVR) enthält im Kreisgebiet Heinsberg sieben grundsätzlich förderfähige Relationen. Voraussetzung ist, dass die Förderkriterien bzgl. Fahrzeugeinsatz, Fahrplanangebot, Schnelligkeit, Direktheit, Evaluation und Infra-struktur erfüllt werden.

 

 

Relationen gem. Förderrichtlinie NVR im Kreis Heinsberg:

 

Nr. 44          Erkelenz – Wassenberg – Heinsberg – Geilenkirchen – Alsdorf

Nr. 45          Erkelenz – Titz – Jülich

Nr. 46          Erkelenz – Rheindahlen – Rheydt – Mönchengladbach

Nr. 47          Geilenkirchen – Gillrath – Gangelt – Süsterseel – Tüddern (–Höngen) – Sittard (NL)

Nr. 48          Linnich – Baal – Hückelhoven – Ratheim – Oberbruch - Heinsberg

Nr. 49          Heinsberg – Roermond (NL)

Nr. 51          Bedburg – Titz – Erkelenz

 

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der WestVerkehr GmbH im Rahmen dieses Prüfauftrags und der NVR-Förderrichtlinie eine erste Einschätzung vorgenommen, welche Re-lationen kurzfristig zur Förderung angemeldet werden können. Ende März wurden ent-sprechend zwei Anträge für die Linien SB 1 und SB 3 beim NVR eingereicht. Der Kreisausschuss hat diese Förderanträge in der Sitzung am 26.05.2020 per Beschluss politisch bestätigt.

 

Des Weiteren weisen die vorgegebenen Relationen in Teilen Linienkorridore auf, die über das Kreisgebiet hinausgehen. Somit ist für eine vollständige Umsetzung dieser Vorgaben die Abstimmung mit dem/der entsprechenden Kreis/Stadt als Aufgabenträger ÖPNV erforderlich:

 

Nr. 44          - Alsdorf / StädteRegion Aachen

Nr. 45          - Titz – Jülich / Kreis Düren

Nr. 46          - Rheindahlen – Rheydt – Mönchengladbach / Stadt Mönchengladbach

Nr. 47          - Sittard / Provinz Limburg

Nr. 48          - Linnich / Kreis Düren

Nr. 49          - Roermond / Provinz Limburg

Nr. 51          - Bedburg / Rhein-Erft-Kreis sowie – Titz / Kreis Düren.

 

Auf beiden Korridoren, die jeweils die Bundesgrenze überschreiten, existiert ein ÖPNV-Angebot. Der Korridor 47 wird von der WestVerkehr mit der Linie SB3, der Korridor 49 von der Arriva mit der Linie 364 bedient. Eine Förderung ist jedoch nur auf den Teilstücken im Verbandsgebiet des NVR möglich.

 

Der Korridor 46 bildet die heutige SB81 ab, die in Kooperation WestVerkehr und NEW betrieben wird. Auch hier ist derzeit eine Förderung nur auf dem Teilstück im Verbandsgebiet des NVR möglich, da im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) die ent-sprechende Richtlinie noch nicht abschließend abgestimmt ist.

 

Der Rhein-Erft-Kreis hat für die Aufnahme einer Planung im Korridor 51 Kontakt mit den Kreisen Heinsberg und Düren aufgenommen. Eine erste Besprechung hat bereits stattgefunden. In der Sitzung wird über den Ablauf berichtet. In den Nahverkehrsplänen der beteiligten Kreise ist derzeit keine derartige Linienverbindung vorgesehen.

 

Aufgrund des Planungsaufwands, der Vorlaufzeit für die Fahrzeug- und Personal-bereitstellung sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollte das Schnellbusnetz im Kreis Heinsberg und darüber hinaus nur schrittweise ausgebaut werden. Die Ergebnisse der Überprüfung der bestehenden Schnellbuslinien im Kreis Heinsberg durch die WestVerkehr werden in der Sitzung vorgestellt. Auch Teilstücke der vorgegebenen Relationen können gem. den Förderrichtlinien beim NVR angemeldet werden. Hierfür kämen die heutige Linie 495 Wassenberg – Baal (Korridor 48) sowie Linie 401/402 Heinsberg – Erkelenz (Korridor 44) in Frage.

 

Des Weiteren hat die Verwaltung zur Fortschreibung der Schnellbus-Förderrichtlinie beim NVR folgende Relationen angemeldet:

 

·           Selfkant/Tüddern – Heinsberg (Linie 436)

·           Erkelenz – Wegberg – Niederkrüchten (Linie 408 / Kreis Viersen / VRR)

 

Planungen, Schnellbusse auch in die Zentren von Aachen und/oder Düsseldorf zu führen, müssen mit allen beteiligten Akteuren langfristig vorbereitet werden, da es hierbei gilt, diverse Faktoren zu berücksichtigen.