Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und
Strukturwandel beschließt, die Verwaltung in Kooperation mit der WestVerkehr zu
beauftragen, den Ausbau des Schnellbusnetzes im Kreis Heinsberg und darüber
hinaus voranzutreiben.
Mit Schreiben vom 08.10.2019
an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und
Strukturwandel, Herrn Franz-Michael Jansen, hat die CDU-Kreistagsfraktion nach
§ 5 der Geschäftsordnung beantragt, der Fachausschuss möge folgenden
Beschluss fassen:
“Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit der
WestVerkehr GmbH, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Ausweitung des
vorhandenen Schnellbusliniennetzes realisiert werden kann. Insbesondere
Verbindungen in die Niederlande, Mönchengladbach, Düsseldorf und Aachen sollten
dabei im Fokus stehen. Finanzierungsmöglichkeiten über bestehende
Verkehrsverbünde sind zu prüfen.“
Über den als Anlage der Einladung zur Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 21.11.2019
beigefügten Antrag der CDU-Kreistagsfraktion wurde in dieser Sitzung kontrovers
diskutiert und die Beratung bis zur Schwerpunktsitzung „ÖPNV“ vertagt.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung bei der
Bezirksregierung Köln als zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Anfrage bzgl.
der Freigabe der Seitenstreifen auf Bundesautobahnen zur Nutzung durch
Schnellbusse gestellt, mit der Bitte, diese in Abstimmung mit der
Bezirks-regierung Düsseldorf zu beantworten. Eine abschließende Antwort steht
noch aus.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima,
Verkehr und Strukturwandel am 28.01.2020 wurde über die Landesförderung von
Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des
SPNV-Netzes informiert. Die hierzu erlassene Förderrichtlinie des
Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (NVR) enthält im Kreisgebiet Heinsberg
sieben grundsätzlich förderfähige Relationen. Voraussetzung ist, dass die
Förderkriterien bzgl. Fahrzeugeinsatz, Fahrplanangebot, Schnelligkeit,
Direktheit, Evaluation und Infra-struktur erfüllt werden.
Relationen gem. Förderrichtlinie NVR im Kreis
Heinsberg:
Nr. 44 Erkelenz – Wassenberg – Heinsberg –
Geilenkirchen – Alsdorf
Nr. 45 Erkelenz – Titz – Jülich
Nr. 46 Erkelenz – Rheindahlen – Rheydt –
Mönchengladbach
Nr. 47 Geilenkirchen – Gillrath – Gangelt –
Süsterseel – Tüddern (–Höngen) – Sittard (NL)
Nr. 48 Linnich – Baal – Hückelhoven – Ratheim
– Oberbruch - Heinsberg
Nr. 49 Heinsberg – Roermond (NL)
Nr. 51 Bedburg – Titz – Erkelenz
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der
WestVerkehr GmbH im Rahmen dieses Prüfauftrags und der NVR-Förderrichtlinie
eine erste Einschätzung vorgenommen, welche Re-lationen kurzfristig zur
Förderung angemeldet werden können. Ende März wurden ent-sprechend zwei Anträge
für die Linien SB 1 und SB 3 beim NVR eingereicht. Der Kreisausschuss hat diese
Förderanträge in der Sitzung am 26.05.2020 per Beschluss politisch bestätigt.
Des Weiteren weisen die vorgegebenen Relationen in
Teilen Linienkorridore auf, die über das Kreisgebiet hinausgehen. Somit ist für
eine vollständige Umsetzung dieser Vorgaben die Abstimmung mit dem/der
entsprechenden Kreis/Stadt als Aufgabenträger ÖPNV erforderlich:
Nr. 44 - Alsdorf / StädteRegion Aachen
Nr. 45 - Titz – Jülich / Kreis Düren
Nr. 46 - Rheindahlen – Rheydt –
Mönchengladbach / Stadt Mönchengladbach
Nr. 47 - Sittard / Provinz Limburg
Nr. 48 - Linnich / Kreis Düren
Nr. 49 - Roermond / Provinz Limburg
Nr. 51 - Bedburg / Rhein-Erft-Kreis sowie –
Titz / Kreis Düren.
Auf beiden Korridoren, die jeweils die Bundesgrenze
überschreiten, existiert ein ÖPNV-Angebot. Der Korridor 47 wird von der
WestVerkehr mit der Linie SB3, der Korridor 49 von der Arriva mit der Linie 364
bedient. Eine Förderung ist jedoch nur auf den Teilstücken im Verbandsgebiet
des NVR möglich.
Der Korridor 46 bildet die heutige SB81 ab, die in Kooperation
WestVerkehr und NEW betrieben wird. Auch hier ist derzeit eine Förderung nur
auf dem Teilstück im Verbandsgebiet des NVR möglich, da im Zweckverband
Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) die ent-sprechende Richtlinie noch nicht
abschließend abgestimmt ist.
Der Rhein-Erft-Kreis hat für die Aufnahme einer
Planung im Korridor 51 Kontakt mit den Kreisen Heinsberg und Düren aufgenommen.
Eine erste Besprechung hat bereits stattgefunden. In der Sitzung wird über den
Ablauf berichtet. In den Nahverkehrsplänen der beteiligten Kreise ist derzeit
keine derartige Linienverbindung vorgesehen.
Aufgrund des Planungsaufwands, der Vorlaufzeit für die
Fahrzeug- und Personal-bereitstellung sowie der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen sollte das Schnellbusnetz im Kreis Heinsberg und darüber
hinaus nur schrittweise ausgebaut werden. Die Ergebnisse der Überprüfung der
bestehenden Schnellbuslinien im Kreis Heinsberg durch die WestVerkehr werden in
der Sitzung vorgestellt. Auch Teilstücke der vorgegebenen Relationen können gem.
den Förderrichtlinien beim NVR angemeldet werden. Hierfür kämen die heutige
Linie 495 Wassenberg – Baal (Korridor 48) sowie Linie 401/402 Heinsberg –
Erkelenz (Korridor 44) in Frage.
Des Weiteren hat die Verwaltung zur Fortschreibung der
Schnellbus-Förderrichtlinie beim NVR folgende Relationen angemeldet:
·
Selfkant/Tüddern
– Heinsberg (Linie 436)
·
Erkelenz
– Wegberg – Niederkrüchten (Linie 408 / Kreis Viersen / VRR)
Planungen, Schnellbusse auch in die Zentren von Aachen
und/oder Düsseldorf zu führen, müssen mit allen beteiligten Akteuren
langfristig vorbereitet werden, da es hierbei gilt, diverse Faktoren zu
berücksichtigen.