Betreff
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nach § 50 Abs. 3 KrO NRW zum Umgang mit den Elternbeiträgen für Kitas und Kindertagespflegen für die Monate Juni und Juli 2020
Vorlage
0099/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die v. g. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 KrO vom 03.06.2020 zum Umgang mit den Elternbeiträgen für Kitas und Kindertagespflegen für die Monate Juni und Juli 2020 wird genehmigt. 


Da die Sitzung des Kreistages am 09.06.2020 stattfindet, die Aussetzung der Beitragserhebung jedoch noch in der 23. Kalenderwoche erfolgen sollte, wurde im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 S. 4 KrO am 03.06.2020 folgender Beschluss gefasst:

 

„Der Kreis Heinsberg wird die zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden getroffene Vereinbarung, für die Monate Juni und Juli 2020 die Hälfte der Elternbeiträge für Kitas und Kindertagespflegen zu erlassen, wie folgt umsetzen:

 

Die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Kindertagespflegen für den Monat Juni 2020 wird ausgesetzt. Sofern Beiträge für den Monat Juni 2020 trotzdem gezahlt werden, werden diese erstattet. Die Elternbeiträge für den Monat Juli 2020 werden in voller Höhe erhoben.“

 

 

Weitere Erläuterungen können der als Tischvorlage ausliegenden Dringlichkeitsentscheidung, die den Kreistagsmitgliedern zudem per E-Mail am 04.06.2020 zur Kenntnis gegeben wurde, entnommen werden.