Betreff
Unmittelbare Beteiligung an der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR)
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Vorlage
0104/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

1)      Den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (künftig Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH) wird zugestimmt.

 

2)      Herr Phillip Schneider wird in seiner Funktion als Allgemeiner Vertreter als Vertreter zur Beurkundung der dargestellten Änderungen des Gesellschaftervertrages der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (künftig Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH) bestellt.

 


Die Gremien der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (Zukunftsagentur) haben am 21.9.2018, 14.12.2018, 03.05.2019 sowie in einem Umlaufverfahren im Mai 2020 verschiedene Änderungen des Gesellschaftsvertrages der IRR beschlossen. Letztmalig hat der Kreistag in seiner Sitzung am 01.10.2019 Änderungen des Gesellschaftsvertrages zugestimmt.

 

Es ging im Wesentlichen darum, den Namen der Gesellschaft in Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH zu ändern. Ferner wurde der Aufsichtsrat vergrößert und die Revierkonferenz geöffnet. Entsprechend des Aufgabenzuwachses für die Agentur (u.a. Steuerung von Bundesförderprogrammen) wurde die Finanzierung im Gesellschaftsvertrag neu strukturiert.

 

An verschiedenen Stellen des Gesellschaftsvertrages wurden Verweise auf die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfahlen (GO NRW) eingefügt, um die Beteiligungsrechte der kommunalen Räte klarzustellen.

 

Darüber hinaus wurde ein Verweis aufgenommen, dass die Gesellschafter ohne einen expliziten Beschluss im Wirtschaftsplan nur bis zu einer Grenze von 500.000 € für außerplanmäßige und nicht-förderfähige Ausgaben der GmbH haften. Ferner steht jedem Gesellschafter ein Vetorecht zu für den Fall, dass der von dem betroffenen Gesellschafter aufgrund des zu fassenden Beschlusses zu leistende jährliche Zuschuss einen Betrag von 500.000 € Euro übersteigt.

 

Als weiteres Organ der Gesellschaft wird eine Anrainerkonferenz als Beirat implementiert. Diesem gehören mindestens die 20 Tagebauanrainerkommunen im Rheinischen Revier an.

 

Die Stadt Mönchengladbach ist der Gesellschaft bereits 2018 beigetreten. Die entsprechende Übertragung der Geschäftsanteile und Veränderung im Gesellschafterbestand konnten notariell beurkundet und beim Handelsregister vermerkt werden.


 

 

Daneben wurde nunmehr auch der Beitritt des DGB, des Region Köln/Bonn e.V. und der Standort Niederrhein GmbH beschlossen. Die entsprechenden Abtretungsgeschäfte werden vorbereitet und können zum Ende des Geschäftsjahres wirksam werden.

 

Im Nachgang zu den Beschlüssen der Gesellschaft bedurfte der Entwurf des Gesellschaftsvertrages noch einer finalen Prüfung durch den Notar, die mittlerweile stattgefunden und zu kleineren Anpassungen geführt hat. Beurkundung und Eintragung im Handelsregister erfolgen, nachdem die gemäß der GO NRW bzw. der Kreisordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, d.h. insbesondere das Notifikationsverfahren (kommunalrechtliches Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung) durchgeführt wurde. Für die Beurkundung ist gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW ein bestellter Vertreter vom Kreistag zu benennen.

 

In der Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses sind sowohl eine Synopse (Anlage 1) enthalten, welche die Änderungen des Gesellschaftsvertrages im Einzelnen kenntlich macht, als auch eine Reinschrift des beschlossenen Textes (Anlage 2).