hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschlussvorschlag:
1) Den Änderungen des
Gesellschaftsvertrages der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (künftig
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH) wird zugestimmt.
2) Herr Phillip Schneider wird in
seiner Funktion als Allgemeiner Vertreter als Vertreter zur Beurkundung der
dargestellten Änderungen des Gesellschaftervertrages der Innovationsregion
Rheinisches Revier GmbH (künftig Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH)
bestellt.
Die Gremien der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH
(Zukunftsagentur) haben am 21.9.2018, 14.12.2018, 03.05.2019 sowie in einem
Umlaufverfahren im Mai 2020 verschiedene Änderungen des Gesellschaftsvertrages
der IRR beschlossen. Letztmalig hat der Kreistag in seiner Sitzung am
01.10.2019 Änderungen des Gesellschaftsvertrages zugestimmt.
Es ging im Wesentlichen darum, den Namen der Gesellschaft in
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH zu ändern. Ferner wurde der
Aufsichtsrat vergrößert und die Revierkonferenz geöffnet. Entsprechend des
Aufgabenzuwachses für die Agentur (u.a. Steuerung von Bundesförderprogrammen)
wurde die Finanzierung im Gesellschaftsvertrag neu strukturiert.
An verschiedenen Stellen des Gesellschaftsvertrages wurden
Verweise auf die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfahlen (GO NRW)
eingefügt, um die Beteiligungsrechte der kommunalen Räte klarzustellen.
Darüber hinaus wurde ein Verweis aufgenommen, dass die
Gesellschafter ohne einen expliziten Beschluss im Wirtschaftsplan nur bis zu
einer Grenze von 500.000 € für außerplanmäßige und nicht-förderfähige Ausgaben
der GmbH haften. Ferner steht jedem Gesellschafter ein Vetorecht zu für den
Fall, dass der von dem betroffenen Gesellschafter aufgrund des zu fassenden
Beschlusses zu leistende jährliche Zuschuss einen Betrag von 500.000 € Euro
übersteigt.
Als weiteres Organ der Gesellschaft wird eine Anrainerkonferenz
als Beirat implementiert. Diesem gehören mindestens die 20
Tagebauanrainerkommunen im Rheinischen Revier an.
Die Stadt Mönchengladbach ist der Gesellschaft bereits 2018
beigetreten. Die entsprechende Übertragung der Geschäftsanteile und Veränderung
im Gesellschafterbestand konnten notariell beurkundet und beim Handelsregister
vermerkt werden.
Daneben wurde nunmehr auch der Beitritt des DGB, des Region
Köln/Bonn e.V. und der Standort Niederrhein GmbH beschlossen. Die
entsprechenden Abtretungsgeschäfte werden vorbereitet und können zum Ende des
Geschäftsjahres wirksam werden.
Im Nachgang zu den Beschlüssen der Gesellschaft bedurfte der
Entwurf des Gesellschaftsvertrages noch einer finalen Prüfung durch den Notar,
die mittlerweile stattgefunden und zu kleineren Anpassungen geführt hat.
Beurkundung und Eintragung im Handelsregister erfolgen, nachdem die gemäß der
GO NRW bzw. der Kreisordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, d.h. insbesondere das
Notifikationsverfahren (kommunalrechtliches Anzeigeverfahren bei der
Bezirksregierung) durchgeführt wurde. Für die Beurkundung ist gemäß § 53 Abs. 1
KrO NRW i.V.m. § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW ein bestellter Vertreter vom Kreistag
zu benennen.
In der Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses sind
sowohl eine Synopse (Anlage 1) enthalten, welche die Änderungen des
Gesellschaftsvertrages im Einzelnen kenntlich macht, als auch eine Reinschrift
des beschlossenen Textes (Anlage 2).