Betreff
Änderung der Leitlinien zur Förderung der Kindertagespflege im Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg
Vorlage
0119/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Änderung der Leitlinien wird wie vorgeschlagen beschlossen.


Die Leitlinien zur Tagespflege wurden überarbeitet. Damit Tagespflegepersonen, die die jüngeren Kinder aufnehmen, nicht benachteiligt werden, wurde der Stundensatz für die Tagespflegeperson bei Aufnahme eines Kindes unter einem Jahr verdoppelt. Weiterhin wurden die Leitlinien aufgrund der gesetzlichen Änderung des KiBiz bezüglich der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und der Qualifizierung angepasst.

 

Für die Großtagespflege wurde die Übernahme eines Mietzuschusses seitens des Kreises i. H. v. 50 % (bis max. 500 €) in den Leitlinien aufgenommen.

 

Weiterhin ist es erforderlich, die Elternbeitragstabelle für die Tagespflege neu zu gestalten, um die Elternbeiträge an die tatsächlich bewilligte Betreuungsstundenzahl anzugleichen. Im Gegensatz zu den Angeboten in Kindertageseinrichtungen weichen die Betreuungszeiten in der Kindertagespflege z. B. durch die Randzeitbetreuung von den vorgegebenen 3 Beitragsstufen stark ab. Hier wurde eine Staffelung bereits ab 15 Betreuungsstunden vorgenommen, die anschließend in 5-Stunden-Schritten weitergeführt wird.