Beschlussvorschlag:
Die Änderung der Leitlinien wird wie vorgeschlagen beschlossen.
Die Leitlinien zur Tagespflege wurden
überarbeitet. Damit Tagespflegepersonen, die die jüngeren Kinder aufnehmen,
nicht benachteiligt werden, wurde der Stundensatz für die Tagespflegeperson bei
Aufnahme eines Kindes unter einem Jahr verdoppelt. Weiterhin wurden die
Leitlinien aufgrund der gesetzlichen Änderung des KiBiz bezüglich der Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen und der Qualifizierung angepasst.
Für die Großtagespflege wurde die
Übernahme eines Mietzuschusses seitens des Kreises i. H. v. 50 % (bis max. 500
€) in den Leitlinien aufgenommen.
Weiterhin ist es erforderlich, die
Elternbeitragstabelle für die Tagespflege neu zu gestalten, um die
Elternbeiträge an die tatsächlich bewilligte Betreuungsstundenzahl
anzugleichen. Im Gegensatz zu den Angeboten in Kindertageseinrichtungen weichen
die Betreuungszeiten in der Kindertagespflege z. B. durch die Randzeitbetreuung
von den vorgegebenen 3 Beitragsstufen stark ab. Hier wurde eine Staffelung
bereits ab 15 Betreuungsstunden vorgenommen, die anschließend in
5-Stunden-Schritten weitergeführt wird.