Betreff
Änderung der Richtlinien des Jugendamtes des Kreises Heinsberg über Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII
Vorlage
0120/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderung der Richtlinien des Jugendamtes des Kreises Heinsberg über Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII wird wie vorgeschlagen beschlossen.

 


Das Kreisjugendamt leistet nach den §§ 19 SGB VIII und 27 ff. SGB VIII verschiedene Formen ambulanter und (teil-)stationärer Hilfen.

 

Zu den stationären Hilfen gehören die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII und die Heimerziehung nach § 34 SGB VIII, aber auch andere, wie gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII.

 

Im Gefolge der pädagogischen Hilfe hat das Jugendamt nach § 39 SGB VIII jeweils auch den Lebensunterhalt des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen sicherzustellen. Hinsichtlich dieser Annexleistungen gibt das SGB VIII lediglich einen Rahmen vor; die ungeregelten, offenen Bereiche innerhalb dieses Rahmens sind durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe vor Ort auszufüllen.

 

Hierzu hat sich das Kreisjugendamt Leitlinien gegeben, die stetig differenzierter und umfangreicher geworden sind. Nach inzwischen 8 Jahren wird aus fachlichen Gründen eine Neufassung dieser Leitlinien (datiert vom 20.11.2011) für erforderlich gehalten. Zudem ist es sinnvoll, zur Schaffung von Rechtssicherheit einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses hierüber herbei zu führen.

 

Als Anlage 1 ist eine Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Beihilferichtlinien beigefügt.

 

Die beigefügten Richtlinien (Anlage 2) sowie eine Zusammenfassung der Beihilfesätze (Anlage 2.1) regeln die finanzielle Ausgestaltung der genannten Betreuungsformen hinsichtlich Lebensunterhalt, Zusatzleistungen und Beihilfen - bedarfsgerecht, zeitaktuell und verwaltungsökonomisch.


 

Zu deren Entwicklung war in einem Arbeitskreis mit den umliegenden Stadtjugendämtern des Kreises Heinsberg ein Abgleich der zurzeit praktizierten Regelungen sowie Annexleistungen vorgenommen und intensiv besprochen worden, um ein zukünftig einheitlicheres Vorgehen zu erzielen. Eine identische Handhabung konnte hierbei letztlich zwar nicht erreicht werden; gleichwohl liegen die wirtschaftlichen Leistungen zukünftig deutlich näher beieinander als bislang.