Betreff
Antrag der Stadt Wegberg auf Investitionskostenzuschüsse für die Erweiterung der Kita Rabennest Harbeck
Vorlage
0122/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Den vorgeschlagenen Zuschüssen mit 109.091,00 € KInvFG NRW plus 108.000,00 € aus Kreismitteln wird zugestimmt. 


Wegen des gestiegenen Bedarfs wurden zum 01.08.2013 als Übergangslösung Container auf dem Hof des Kindergartens als 3. Gruppe aufgestellt.

 

In den ersten Gesprächen wegen der geplanten Erweiterung wies das Landesjugendamt darauf hin, dass neben der 3. Gruppe auch ein Mehrzweckraum (Motorikraum) als Erweiterung erforderlich sei. Zunächst wurden die beiden Anbauten durch die kath. Kirchengemeinde geplant.

 

Das Bistum Aachen als Aufsichtsbehörde für die Kirchengemeinde stimmte den geplanten Erweiterungen nicht zu. Trotz der Haushaltssicherung entschied die Stadt Wegberg als Eigentümerin die erforderlichen Anbauten durchzuführen.

 

Durch die 3. Gruppe mit 20 neuen Plätzen entstehen anerkennungsfähige Kosten i. H. v. 600.000,00 € (20 * 30.000,00 €). Zu diesen Kosten wurde seitens des Landes ein Zuschuss i. H. v. 540.000,00 € gem. Runderlass des Ministeriums vom 03.08.2017 bewilligt.

 

Durch die Notwendigkeit, einen Mehrzweckraum schaffen zu müssen, ergeben sich deutlich erhöhte Kosten von insgesamt 944.713,00 €. Wegen der enorm hohen Kosten beantragt die Stadt eine zusätzliche Förderung nach dem kommunalen Investitionsfördergesetz NRW (KInvFG NRW). Dem Motorikraum wird das Restbudget aus dem Kommunalen Investitionsförderprogramm i. H. v. 120.000,00 € als anerkennungsfähige Kosten zugeordnet.

Ein Elftel Eigenleistung = 10.909,00 € ist zu berücksichtigen. Die Restkosten = 109.091,00 € werden zu 90 % = 98.182,00 € als Landeszuschuss und zu 10 % = 10.909,00 € als Kreiszuschuss gefördert.

 

Aufgrund der hohen Belastung der Stadt Wegberg (Haushaltssicherungskonzept) beantragt die Stadt gleiche Kosten wie beim KInvFG NRW i. H. v. 120.000,00 € mit Kreismitteln zu bezuschussen. Bei 10 % Eigenanteil = 12.000,00 € ergibt sich ein Zuschuss aus Kreismitteln i. H. v. 108.000,00 €. Der gesamte Zuschuss für den Anbau der 3. Gruppe sowie den Anbau eines Motorikraums beträgt 757.091,00 €.