Betreff
Miete für die Kita Rabennest Harbeck ab 01.08.2020
Vorlage
0123/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der vorgeschlagenen gekürzten Monatsmiete für die Kita Rabennest Harbeck ab dem 01.08.2020 wird zugestimmt.

 


Die Mietförderung für Kitas ist im Kinderbildungsgesetz NRW und in der Durchführungsverordnung zum Kinderbildungsgesetz (DVO KiBiz) geregelt. Gem. § 34 KiBiz NRW i. V. m. § 7 DVO KiBiz beträgt der Mietzuschuss in kreisangehörigen Gemeinden 8,73 € pro m² und Monat. Dieser Betrag wird jährlich gem. § 37 KiBiz NRW angepasst. (9 Teile Kostenentwicklung für pädagogisches Personal, 1 Teil Steigerung der Kosten des allgemeinen Verbraucherpreisindex). § 9 Abs. 1 DVO KiBiz bestimmt, dass eine aus Landesmitteln erfolgte Investitionsförderung auf die Pauschale nach § 7 DVO KiBiz in angemessenem Umfang anzurechnen ist.

 

Im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen hat die oberste Landesjugendbehörde durch Erlass vom 22.05.2009 folgende Regelung getroffen:

 

„Neubaumaßnahmen oder Erweiterungen bestehender Gebäude

 

Durch die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes im Rahmen eines An- oder Ausbaus erhöht sich die Nutzfläche. Unter der Voraussetzung, dass die neu geschaffenen Flächen investiv gefördert wurden oder werden, ist für die Dauer der Zweckbindung (20 Jahre) auf der Grundlage der Fördersumme der Zinsgewinn für die Nichtinanspruchnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Baumaßnahme bei der Erstattung der Mietkosten in Anrechnung zu bringen. Analog der Regelung der LHO bei der verspäteten Inanspruchnahme von Zuwendungen wird ein Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz festgelegt. Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist entfällt die Anrechnung der Investitionskostenförderung und die Mietkosten werden nach § 7 Abs. 2 DVO KiBiz bezuschusst.“

 

Die Verwaltung schlägt vor, die gleiche Regelung auch für die Kreismittel anzuwenden.

 

Die anerkannte Mietfläche beträgt: 

 

3 Gruppen in GF I (3 x 160 m² + 25 m²)                  = 555 m²

 

Die Miete beträgt:

 

555 m² * 8,73 €                                                                = 4.845,15 €/Monat

* 12                                                                                                     = 58.141,80 €/Jahr

 

Anzurechnen sind aus den Investitionszuschüssen insgesamt 757.091,00 €. Hierzu ergibt sich eine Verzinsung mit 5 % über dem Basiszinssatz von derzeit - 0,88 % = 4,12 %.

 

757.091,00 € * 4,12 %                    =   31.192,15 €

 

Reguläre Miete                                               =   58.141,80 €

Anrechnungsbetrag                                      = - 31.192,15 €

Gekürzte Jahresmiete                                 =   26.949,65 €

 

Gekürzte Monatsmiete 26.949,65 € : 12 = 2.245,80 €