Beschlussvorschlag:
Der Bewilligung einer
Zuwendung in Höhe von jeweils 31.500,00 € für die o. g. 10 plusKITAS wird
zugestimmt.
Mit Erlass vom 18.11.2019
bewilligt das Land 330.000,00 €, die gem. § 45 KiBiz als Landeszuschüsse für
plusKITAS und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf
weiterbewilligt werden sollen. PlusKITA-Förderung und Sprachförderung gab es
bereits in den zurückliegenden 6 Jahren.
Die plusKITA ist eine Kindertageseinrichtung mit einem
hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des
Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf. Das Land gibt
zwei Kriterien zur Erfassung des besonderen Unterstützungsbedarfs vor: Das
erste Kriterium ist geringfügiges Einkommen bzw. Bezug von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt (entnommen aus der Einkommensermittlung für Elternbeiträge).
Dieses wird mit 75 % gewertet. Das zweite Kriterium sind Kinder, in deren
Familie vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird (entnommen aus den Meldebögen
der Kitas zum 01.03.2020). Dieses wird mit 25 % gewertet. Die sich hieraus
ergebende Rangfolge ist der der Einladung zur Sitzung des
Jugendhilfeausschusses beigefügten Anlage zu entnehmen.
Der
Zuschuss pro Kita beträgt mindestens 30.000,00 €. Die Zuschüsse sind für
pädagogisches Personal einzusetzen. Zuschüsse, die nicht zweckentsprechend
verwendet werden, sind zurückzuzahlen, sie sind nicht rücklagefähig. Die
Aufnahme in diese Förderung erfolgt gem. § 45 Abs. 1 KiBiz für mindestens fünf
Jahre.
Gem.
§ 44 Abs. 4 i. V. m. § 45 KiBiz kann die zusätzliche Sprachförderung ab dem
Kindergartenjahr 2020/2021 nur noch in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung
bis zum Kindergartenjahr 2024/2025 an die Träger gezahlt werden, die bisher
bereits Mittel für die zusätzliche Sprachförderung erhalten haben.
Die
in Frage kommenden Träger, in deren Kitas bisher Sprachförderung stattfand,
wurden deshalb durch die Verwaltung des Jugendamtes entsprechend informiert.
Für die folgenden drei Kitas wurde daraufhin die Fortsetzung der
Sprachförderung beantragt:
Kath.
Kita Tüddern
St.
Fidelis Boscheln
Kita
Am Feldrain 40 Wegberg.
Gem.
§ 45 KiBiz beträgt die Zuwendung für die Sprachförderung jeweils 5.000,00 €.
Begründet
wird die Fortsetzung der Förderung damit, dass der Bedarf weiterhin durch die
Vielzahl an Nationalitäten gegeben ist. Die bisherige Förderung hat sich
bewährt. Personal ist bisher schon für diese besondere Aufgabe freigestellt.
Die
Restmittel i. H. v. 315.000,00 € können auf die plusKITAS verteilt werden,
wobei Vorgabe des Landes ist, je Einrichtung mindestens 30.000,00 € weiter zu
bewilligen. Aus der Rangfolge wurden die Träger der Kitas 1-15 befragt, ob sie
an dem Programm plusKITA Interesse haben. Folgende 10 Kitas haben ihr Interesse
an einer Förderung von jeweils 31.500,00 € bekundet:
St.
Dionysius Frelenberg
Johanniter-Kita
Palenberg Im Mühlenhof
Lebenshilfe
Kita Haaren
AWO-Kita
Boscheln
Waldkindergarten
Wassenberg
St.
Georg Wassenberg
AWO
Carlstr. Übach-Palenberg
St.
Theresia Palenberg
AWO
Wassenberg
Arche
Noah Übach.